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Wärmepumpe in Schleswig-Holstein: Förderung, Regeln und Angebote
Was in Schleswig-Holstein zusätzlich zur Bundesförderung gilt: das beendete Landesprogramm, IB.SH-Darlehen und Stadtwerke-Aktionen, die Abstandsregel der LBO, die 15-Prozent-Pflicht des EWKG, Erdwärme und Wärmeplanung.
- Schleswig-Holstein-spezifisch
- Mit amtlichen Quellen
- Kostenlos Angebote einholen
- Bis zu 4 regionale Fachbetriebe
Von der Redaktion Wärmepumpen Vergleichsportal · Stand: 24. Oktober 2026
Wärmepumpe in Schleswig-Holstein: Was Eigentümer wissen sollten
Schleswig-Holstein hat eine offene Eigentümerschaft: Nach dem KfW-Energiewendebarometer 2025 sind 73 Prozent der Immobilieneigentümer im Land offen für einen Wechsel zur Wärmepumpe, bundesweit sind es 45 Prozent. Tatsächlich nutzen aber erst rund 5 Prozent der Haushalte eine Wärmepumpe, bundesweit 8 Prozent. Das sind Umfragewerte, sie zeigen aber das Potenzial.
Bei der Förderung ist das Land zurückhaltend: Das Landesprogramm für Bürger ist beendet, der IB.SH-Zuschuss für Selbstnutzer ist ausgeschöpft. Dafür gibt es eine Pflicht zu erneuerbarer Wärme beim Heizungstausch, eine großzügige Abstandsregel in der Landesbauordnung und Wärmepläne, die im Land schon weit sind. Diese Seite fasst zusammen, was für Schleswig-Holstein gilt, und nennt die Quellen.
Das Wichtigste in Kürze
- Landesprogramm: Das Programm „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ ist beendet, ein aktuelles Landesprogramm für private Wärmepumpen haben wir nicht gefunden.
- Zuschuss und Darlehen: Der IB.SH-Modernisierungszuschuss (2.000 €) ist ausgeschöpft. IB.SH bietet Darlehen und die KfW-Ergänzungskredite.
- Stadtwerke: Lübeck zahlt noch bis 15.11.2026 einen Bonus von 500 €, die Kieler Aktion ist ausgelaufen.
- Abstand: Nach § 6 Abs. 8 LBO dürfen Wärmepumpen bis 2 m Höhe und 3 m Länge je Grenze in der Abstandsfläche stehen.
- Pflicht: Beim Heizungstausch in Gebäuden von vor 2009 müssen nach dem EWKG mindestens 15 Prozent erneuerbar gedeckt werden.
- Wärmeplanung: Alle Gemeinden müssen planen, Kiel, Neumünster und Lübeck haben ihre Pläne fertig.
Förderung
Förderung in Schleswig-Holstein: Landesprogramm beendet
Ein aktuelles Landesprogramm für private Wärmepumpen haben wir nicht gefunden. Die Förderübersicht des Landes (zuletzt aktualisiert am 16. Januar 2026) führt für Privatpersonen nur ein beendetes Programm. Zusätzlich zur Bundesförderung kommen deshalb Darlehen und Stadtwerke-Aktionen in Frage.
Land: Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger
Das Programm des Umweltministeriums (abgewickelt über die IB.SH) wurde am 16. November 2023 vorläufig gestoppt und wird wegen der Haushaltslage nicht fortgeführt. Bis zum Stopp eingegangene Anträge werden noch bearbeitet. Die übrigen Landesprogramme der Förderübersicht richten sich an Kommunen, Netze und Unternehmen.
Zur LandesseiteIB.SH: Modernisierungszuschuss für Selbstnutzer
Pauschal 2.000 € bei mindestens 12.000 € Investition, kombinierbar mit KfW und IB.SH-Krediten. Es sind keine neuen Anträge möglich, erteilte Zusagen laufen weiter. Wärmepumpen werden auf der Seite nicht ausdrücklich genannt.
Zur IB.SHIB.SH: Darlehen für Wohneigentum
Immofix und Immoflex ab 15.000 € (Zinsbindung 10 oder 15 Jahre bzw. Sondertilgung bis 10 Prozent jährlich), Immokonstant mit 35 Jahren Zinssicherheit, WEGfinanz für Eigentümergemeinschaften (5.000 bis 35.000 € je Einheit). Die KfW-Ergänzungskredite 358 und 359 laufen ebenfalls über die IB.SH, bis 120.000 € je Wohneinheit. Das sind Kredite, keine Zuschüsse, ausdrücklich für Wärmepumpen sind sie nicht ausgewiesen.
Zu den DarlehenStadtwerke-Aktionen: Stand Oktober 2026
| Stadt / Träger | Programm | Förderung und Hinweis | Status |
|---|---|---|---|
| Stadtwerke Lübeck | Wärmepumpen-Bonus | 500 € beim Kauf einer Wärmepumpe über die Stadtwerke, nur für private Wohneigentümer im Vertriebsgebiet. Voraussetzung ist ein vollständiger Wärmepumpen-Fragebogen im Aktionszeitraum 14.09. bis 15.11.2026. Die Seite nennt die KfW-Förderung als unabhängig davon, sagt aber nichts Ausdrückliches zur Kombinierbarkeit. | Läuft bis 15.11.2026 |
| Stadtwerke Kiel | Wärmepumpen-Aktion | 1.500 € Rabatt beim Wärmepumpenkauf, nur bei Abschluss über die Aktions-Landingpage im Zeitraum 01.08. bis 30.09.2026. | Ausgelaufen |
Städtische Wärmepumpen-Zuschüsse haben wir in Kiel, Lübeck, Flensburg, Neumünster und Norderstedt nicht gefunden, nur Stadtwerke-Boni. Das Norderstedter Programm Wärmeschutz im Gebäudebestand fördert Dämmung, keine Wärmepumpen. Fragen Sie bei Ihrer Kommune nach dem Stand, bevor Sie beauftragen.
Die Bundesförderung (KfW 458) gilt zusätzlich in allen Ländern, die aktuellen Sätze stehen auf der Seite Wärmepumpen Angebote und auf der Seite Wärmepumpe Förderung 2026; die Preise erklärt Wärmepumpe Kosten 2026.
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Regeln und Genehmigung
Genehmigung, Abstand, 15-Prozent-Pflicht und Denkmal in Schleswig-Holstein
Maßgeblich sind die Landesbauordnung (LBO, Neubekanntmachung vom 5. Juli 2024), das Energiewende- und Klimaschutzgesetz (EWKG), das Denkmalschutzgesetz und die TA Lärm. Das Wärmepumpen-Privileg kam mit der Novelle, die der Landtag am 23. Februar 2024 beschloss.
- Genehmigung: verfahrensfrei, Wärmepumpen ausdrücklich genanntNach § 61 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. c LBO sind Blockheizkraftwerke, Brennstoffzellen und Wärmepumpen verfahrensfrei. Die Verfahrensfreiheit entbindet nach § 59 Abs. 2 LBO nicht von anderen öffentlich-rechtlichen Vorgaben wie Schallschutz oder Denkmalrecht.
- Abstand: bis 2 m Höhe und 3 m Länge je GrenzeNach § 6 Abs. 8 Satz 1 Nr. 4 LBO dürfen Wärmepumpen samt Fundament und Einhausung in den Abstandsflächen stehen, wenn sie höchstens 2 m hoch sind und je Grundstücksgrenze höchstens 3 m Gesamtlänge haben. Die Länge der Bebauung nach Nr. 1, 2 und 4 (Garagen, Solaranlagen, Wärmepumpen) darf auf einem Grundstück zusammen höchstens 18 m betragen (Satz 2). Die Regel-Abstandsfläche beträgt 0,4 H, mindestens 3 m (§ 6 Abs. 5).
- 15-Prozent-Pflicht nach dem EWKGWird in einem Gebäude von vor 2009 die Heizung getauscht oder erstmals eingebaut, müssen nach § 16 EWKG mindestens 15 Prozent des Wärmebedarfs erneuerbar gedeckt werden. Eine Wärmepumpe zählt als Erfüllungsoption (§ 17). Die Anzeige erfolgt vor dem Tausch, der Nachweis binnen eines Jahres, jeweils beim Bezirksschornsteinfeger (§ 22). Das EWKG gilt nicht, soweit das Gebäudeenergiegesetz eine gleichwertige oder strengere Pflicht enthält (§ 19).
- Denkmalschutz: Genehmigung der BehördeVeränderungen an Kulturdenkmalen oder in ihrer Umgebung brauchen nach § 12 Abs. 1 DSchG SH eine Genehmigung, in Denkmalbereichen nach § 12 Abs. 2. Zuständig sind zuerst die unteren Denkmalschutzbehörden der Kreise und kreisfreien Städte. Wärmepumpen nennt der Leitfaden des Landes nicht ausdrücklich, er behandelt Solaranlagen. Sprechen Sie den Standort des Außengeräts vorab mit der Behörde ab.
- Schall: TA LärmEine Schleswig-Holstein-spezifische Schallregel haben wir nicht gefunden. Die bundesweite TA Lärm wird vom Abstandsprivileg nicht aufgehoben (§ 59 Abs. 2 LBO).
Die Landesregierung hat dem Landtag am 2. Juni 2026 eine Formulierungshilfe für eine weitere LBO-Änderung vorgelegt, die Garagen mit aufgestellten Wärmepumpen betrifft. Ob sie beschlossen wurde, haben wir nicht gefunden. Mehr zur Aufstellung: Standort des Außengeräts.
Regionale Besonderheiten
Erdwärme und kommunale Wärmeplanung in Schleswig-Holstein
Erdwärme: Erlaubnis und Kartenportal
Erdwärmesonden brauchen eine wasserrechtliche Erlaubnis der unteren Wasserbehörde. Die Anzeige erfolgt einen Monat vor Baubeginn, die Behörde kann Auflagen wie eine Tiefenbegrenzung setzen. Bohrdaten sind über die Online-Anwendung AGU zu melden. In Trinkwasserschutzgebieten kann die Anlage eingeschränkt oder untersagt sein. Wo lösliche Gesteine vorkommen, sind besondere Bohrtechniken oder Tiefenlimits nötig, dort werden Erdkollektoren bevorzugt.
Das Umweltportal des Landes zeigt in den Kartendiensten Bohrprofile, Wärmeleitfähigkeitskarten (0 bis 50 m und 0 bis 100 m), die Eignung für Erdkollektoren und Wasserschutzgebiete. Der Landesleitfaden von 2011 gilt für Einfamilienhäuser, ein überarbeiteter Entwurf lag im Sommer 2026 zur Stellungnahme vor, ob er in Kraft ist, haben wir nicht gefunden.
Kommunale Wärmeplanung
Das EWKG (Novelle seit 29. März 2025 in Kraft) verpflichtet alle Gemeinden zur Wärmeplanung. Städte über 100.000 Einwohner hatten bis 30. Juni 2026 Zeit, alle übrigen haben bis 30. Juni 2028. Gemeinden unter 10.000 Einwohnern können ein vereinfachtes Verfahren nutzen. Fertig sind unter anderem Kiel (Ratsbeschluss 12. Dezember 2024), Neumünster (10. Dezember 2024) und Lübeck (Bürgerschaft bis Ende Februar 2025). Die Pläne begründen für Eigentümer keine Anschlusspflicht (Kiel).
Nach Konferenzfolien der IB.SH (Stand Juni 2026) gibt es rund 40 Pläne nach altem Recht, die etwa 45 Prozent der Bevölkerung abdecken, dazu rund 85 freiwillige Pläne. Die vorliegenden Pläne rechnen landesweit mit 38 Prozent zentraler und 62 Prozent dezentraler Versorgung, der Wärmepumpen-Zubau gilt in allen Plänen als gesetzt. Kiel bietet eine kostenfreie Sprechstunde zur Wärmeplanung mit Online-Buchung.
Beratung
Beratung in Schleswig-Holstein
Angebotscheck der Verbraucherzentrale
Bis zu drei Angebote können Eigentümer einreichen. Die Berater prüfen sie auf Vollständigkeit und Klarheit (Heizlast, hydraulischer Abgleich, Dimensionierung), danach folgt eine Videoberatung und eine Auswertung mit Tabelle und markiertem Angebot. Der Check ist für Eigentümer kostenfrei. Der Upload läuft über ein Formular mit Checkliste.
Zum AngebotscheckEnergieberatung der Verbraucherzentrale
Die Beratung ist kostenlos oder kostet höchstens 40 € (Bundesförderung), einkommensschwache Haushalte erhalten das volle Angebot mit Nachweis kostenfrei. Hotline 0800 809 802 400 oder 0431 590 99 40. Beratungsstellen unter anderem in Kiel, Lübeck, Flensburg, Neumünster, Norderstedt, Husum, Itzehoe, Rendsburg und Schleswig.
Zur EnergieberatungHinweis: EKI.SH und IB.SH Energieagentur
EKI.SH und die IB.SH Energieagentur beraten Kommunen, Unternehmen und Verwaltungen, nicht Privatpersonen. Für Eigentümer ist die Verbraucherzentrale die richtige Anlaufstelle.
Zur EKI.SHAngebote
Wärmepumpen-Angebote in Schleswig-Holstein vergleichen
Prüfen Sie Angebote in Schleswig-Holstein auch auf die Landesregeln: Ist die Anzeige der Erfüllung der 15-Prozent-Pflicht beim Bezirksschornsteinfeger eingeplant? Stehen Aufstellort, Abstand und Schall im Angebot? Und passt der Termin zur Stadtwerke-Aktion, wenn Sie über den Versorger kaufen wollen, denn die Fristen sind kurz?
Über das Portal erhalten Sie kostenlos Angebote von bis zu vier Fachbetrieben aus Ihrer Region. Mit der Checkliste und dem kostenfreien Angebotscheck der Verbraucherzentrale können Sie sie gründlich prüfen, bevor Sie unterschreiben.
So geht es weiter
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Was ein Angebot enthalten muss, steht in der Übersicht zu Wärmepumpen-Angeboten und im Ratgeber 12 Positionen im Angebot.
FAQ
Häufige Fragen zur Wärmepumpe in Schleswig-Holstein
Gibt es in Schleswig-Holstein eine Landesförderung für Wärmepumpen?
Ein aktuelles Landesprogramm für private Wärmepumpen haben wir nicht gefunden. Das Programm Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger wurde im November 2023 gestoppt und nicht fortgeführt, der IB.SH-Modernisierungszuschuss ist ausgeschöpft.
Was bietet die IB.SH für Eigentümer?
Darlehen wie Immofix, Immoflex und Immokonstant sowie die KfW-Ergänzungskredite 358 und 359 bis 120.000 € je Wohneinheit. Das sind Kredite, keine Zuschüsse, und sie sind nicht ausdrücklich für Wärmepumpen ausgewiesen.
Brauche ich in Schleswig-Holstein eine Baugenehmigung für die Wärmepumpe?
Nein, Wärmepumpen sind nach § 61 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. c LBO verfahrensfrei und dort ausdrücklich genannt. Andere Vorgaben wie Schallschutz und Denkmalrecht bleiben nach § 59 Abs. 2 LBO zu beachten.
Wie nah darf die Wärmepumpe an die Grenze?
Nach § 6 Abs. 8 LBO darf sie samt Fundament und Einhausung bis 2 m hoch und 3 m lang je Grundstücksgrenze in der Abstandsfläche stehen. Zusammen mit Garagen und Solaranlagen sind auf einem Grundstück höchstens 18 m Länge zulässig.
Was ist die 15-Prozent-Pflicht in Schleswig-Holstein?
Nach § 16 EWKG müssen beim Heizungstausch in Gebäuden von vor 2009 mindestens 15 Prozent des Wärmebedarfs erneuerbar gedeckt werden. Eine Wärmepumpe erfüllt die Pflicht. Die Anzeige erfolgt vor dem Tausch, der Nachweis binnen eines Jahres beim Bezirksschornsteinfeger.
Was braucht eine Erdsonde in Schleswig-Holstein?
Eine wasserrechtliche Erlaubnis der unteren Wasserbehörde, angezeigt einen Monat vor Baubeginn. In Trinkwasserschutzgebieten kann sie eingeschränkt oder untersagt sein, bei löslichen Gesteinen werden Erdkollektoren bevorzugt. Das Umweltportal des Landes zeigt Wärmeleitfähigkeit und Schutzgebiete.
Bis wann gibt es kommunale Wärmepläne in Schleswig-Holstein?
Städte über 100.000 Einwohner bis 30. Juni 2026, alle übrigen bis 30. Juni 2028. Kiel, Neumünster und Lübeck haben ihre Pläne bereits beschlossen, die Pläne begründen keine Anschlusspflicht.
Was kostet der Angebotscheck der Verbraucherzentrale SH?
Der Check für bis zu drei Wärmepumpen-Angebote ist für Eigentümer kostenfrei. Eine Beratung vor Ort kostet 40 €, für einkommensschwache Haushalte mit Nachweis ist sie kostenfrei.
Quellen
- Land Schleswig-Holstein – Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger
- Land Schleswig-Holstein – Förderung Energiewende
- IB.SH – Modernisierungszuschuss für Selbstnutzer
- IB.SH – Wohnimmobilien modernisieren
- Land Schleswig-Holstein – FAQ EWKG Gebäude und Heizung
- Stadtwerke Lübeck – Förderung Wärmepumpe
- Stadtwerke Kiel – Wärmepumpe
- Landesbauordnung Schleswig-Holstein, Neubekanntmachung 05.07.2024 (AIK-SH)
- Schleswig-Holsteinischer Landtag – Drucksache 20/1878
- Schleswig-Holsteinischer Landtag – Unterrichtung 20/351 (02.06.2026)
- Landesamt für Denkmalpflege – Solarleitfaden
- Verbraucherzentrale SH – Energieberatung
- Verbraucherzentrale SH – Kostenfreie Prüfung von Wärmepumpenangeboten (24.07.2025)
- Verbraucherzentrale SH – Neue Wärmepumpe: Wir prüfen Ihre Angebote
- EKI.SH – Energieagentur
- Stadt Kiel – Kommunale Wärmeplanung
- Land Schleswig-Holstein – FAQ EWKG Wärmeplanung für Kommunen
- IB.SH – Kommunaltagung 2026: Umsetzung der Kommunalen Wärmeplanung (Folien)
- Stadt Neumünster – Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung
- Hansestadt Lübeck – Kommunale Wärmeplanung
- Land Schleswig-Holstein – Geothermie (Fachbeitrag)
- Umweltportal Schleswig-Holstein – Kartendienste Geologie
- KfW – Energiewendebarometer 2025, Regionalauswertungen
Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Energieberatung im Einzelfall. Förderprogramme und Vorschriften ändern sich; maßgeblich sind die Angaben der zuständigen Stellen. Alle Angaben ohne Gewähr, Stand: 24. Oktober 2026.
