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Wärmepumpe in Saarland: Förderung, Regeln und Angebote

Was im Saarland zusätzlich zur Bundesförderung gilt: die SIKB-Eigentumsförderung, Stadtwerke-Boni, die Abstandsregel der LBO, der Saarbrücker Wärmeplan, Erdwärme und die Beratung der Verbraucherzentrale.

  • Saarland-spezifisch recherchiert
  • Mit amtlichen Quellen
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Von der Redaktion Wärmepumpen Vergleichsportal · Stand: 24. Oktober 2026

Wärmepumpe im Saarland: Was Eigentümer wissen sollten

Das Saarland heizt noch überwiegend fossil: Beim Zensus 2022 entfielen 50,3 Prozent auf Gas und 28,6 Prozent auf Öl, Fernwärme kam auf 12,8 Prozent, Wärmepumpe, Solarthermie und Geothermie zusammen auf 2,0 Prozent. Beim Neubau sieht es anders aus: Bei 226 Wohngebäuden mit 453 Wohnungen, die von Januar bis Juli 2025 genehmigt wurden, ist die Wärmepumpe als primäre Heizung geplant, das sind laut Statistischem Amt 67 Prozent der geplanten Wohnungen.

Ein Landesprogramm speziell für private Wärmepumpen haben wir nicht gefunden. Es bleiben das Darlehen der SIKB, einzelne Stadtwerke-Boni und die Bundesförderung. Das Baurecht ist dafür großzügig, seit 2024 gilt eine Abstandsregel für Wärmepumpen, und der Saarbrücker Wärmeplan ist beschlossen. Diese Seite fasst zusammen, was für das Saarland gilt, und nennt die Quellen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Landesprogramm: Ein Landesprogramm speziell für private Wärmepumpen haben wir nicht gefunden. Die SIKB bietet ein Darlehen mit Einkommensgrenzen.
  • Stadtwerke: Die Stadtwerke Homburg zahlen ihren Stromkunden 400 € für eine strombetriebene Wärmepumpe.
  • Abstand: Nach § 8 LBO dürfen Wärmepumpen bis 2 m Höhe und 3 m Länge je Grenze ohne eigene Abstandsfläche stehen.
  • Genehmigung: Anlagen der Gebäudetechnik sind verfahrensfrei, Wärmepumpen werden aber nicht ausdrücklich genannt.
  • Erdwärme: Für alle Erdwärmeanlagen ist eine wasserrechtliche Erlaubnis des LUA nötig, Unterlagen mindestens acht Wochen vorher.
  • Wärmeplanung: Saarbrücken hat seinen Plan am 23.06.2026 beschlossen, alle übrigen Gemeinden haben bis 30.06.2028.

Förderung

Förderung im Saarland: Kredite statt Zuschüsse

Auf der Förderseite des Wirtschaftsministeriums zur Wärmewende stehen unter „Weitere Förderungen“ nur Bundesprogramme (BAFA, KfW), der Rest betrifft die Finanzierung der Kommunen. Zusätzlich zur Bundesförderung bleiben die Kredite der SIKB und Stadtwerke-Boni.

Nicht gefunden

Landesprogramm für Wärmepumpen

Ein Landesprogramm speziell für private Wärmepumpen haben wir weder beim Wirtschaftsministerium noch bei der SIKB gefunden. Das ist ein Negativbefund, kein Beleg, dass es keins gibt. Fragen Sie im Zweifel bei der SIKB nach.

Zum Wirtschaftsministerium
Darlehen, Einkommensgrenzen

SIKB: Eigentumsförderung

Kredit mit 1,0 Prozent fest und bis zu 30 Jahren Laufzeit für die Modernisierung bis 200.000 € je Wohneinheit. Förderfähig sind auch Verbesserungen der Energieversorgung und der energetischen Eigenschaften, neue eigenständige fossile Heizkessel sind ausgeschlossen. Mindestinvestition 10.000 € je Wohnung, Einkommensgrenzen (zum Beispiel 48.200 € bei zwei Personen), zehn Jahre Eigennutzung, Antrag vor Baubeginn bei der SIKB, kein Rechtsanspruch. Ob BEG-Zuschüsse zusätzlich erlaubt sind, ist unklar: Das Merkblatt (Stand 06/2026) erlaubt nur Mittel aus nicht öffentlich bezuschussten Programmen. Klären Sie das vorab.

Zum Merkblatt
KfW-Kredit, kein Landesprogramm

SIKB: Erneuerbare Energien Standard

Ein KfW-Programm, das über die Hausbank läuft. Bis zu 100 Prozent der Nettokosten, Zinsbindung 10 Jahre, Laufzeit meist 5 oder 10 Jahre (20 Jahre möglich), Antrag vor dem Vorhaben. Wärmepumpen werden in der Einleitung als Beispiel genannt, der Abschnitt „Was wird gefördert?“ bestätigt sie nicht ausdrücklich.

Zum Steckbrief

Stadtwerke: Stand Oktober 2026

Stadt / TrägerProgrammFörderung und HinweisStatus
Stadtwerke HomburgFörderprogramm für Stromkunden400 € für eine strombetriebene Wärmepumpe, 100 € für eine Brauchwasser-Wärmepumpe oder ein Klimasplitgerät, ein Förderantrag ist nötig. Nur für Stromkunden der Stadtwerke. Bei der Wärmepumpe steht kein Enddatum auf der Seite, die E-Mobilitätsprogramme laufen bis 31.12.2026. Zur Kombinierbarkeit mit KfW oder BEG schweigt die Seite.Läuft, ohne genannte Frist

Das Förderprogramm der Biosphären-Stadtwerke St. Ingbert (2026, höchstens 500 € je Objekt, nur Sondervertragskunden) nennt auf der Seite keine Wärmepumpe. Für Stadt und Stadtwerke Saarbrücken, energis, Neunkirchen, Saarlouis und St. Wendel haben wir kein belegtes Wärmepumpen-Programm gefunden. Fragen Sie bei Kommune und Versorger nach, bevor Sie beauftragen.

Die Bundesförderung (KfW 458) gilt zusätzlich in allen Ländern, die aktuellen Sätze stehen auf der Seite Wärmepumpen Angebote und auf der Seite Wärmepumpe Förderung 2026; die Preise erklärt Wärmepumpe Kosten 2026.

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Regeln und Genehmigung

Genehmigung, Abstand und Denkmal nach saarländischem Recht

Maßgeblich sind die Landesbauordnung des Saarlandes (LBO, Gesamtausgabe zum 21. September 2026, zuletzt geändert am 27. August 2025), das Denkmalschutzgesetz und die TA Lärm.

  • Abstand: bis 2 m Höhe und 3 m Länge je GrenzeNach § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 LBO dürfen Wärmepumpen samt Fundament und Einhausung ohne eigene Abstandsfläche stehen, wenn sie höchstens 2 m über dem Gelände hoch sind. Die Gesamtlänge je Grundstücksgrenze darf 3 m betragen. Die Nr. 7 wurde durch das Gesetz vom 12. Dezember 2023 (Amtsblatt I Nr. 14 vom 11. April 2024, S. 212) neu eingefügt.
  • Genehmigung: Gebäudetechnik verfahrensfreiNach § 61 Abs. 1 LBO sind Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung verfahrensfrei, ausgenommen freistehende Abgasanlagen über 10 m. Eine Wärmepumpe wird dort nicht ausdrücklich genannt, ob ein freistehendes Außengerät darunter fällt, ist nicht ausdrücklich geregelt, klären Sie das mit der Bauaufsicht. Nach § 60 Abs. 2 befreit die Verfahrensfreiheit nicht von anderen öffentlich-rechtlichen Vorgaben, ausdrücklich genannt ist das Denkmalschutzgesetz. Nach § 60 Abs. 3 kann der Bauherr trotzdem ein Genehmigungsverfahren verlangen.
  • Änderungen 2025Das Änderungsgesetz vom 19. Februar 2025 betraf nach dem sichtbaren Auszug die Photovoltaik-Pflichten, § 41 und die Windkraft, nicht die Wärmepumpen und Abstandsflächen. Die letzte Änderung der Gesamtausgabe ist Artikel 6 des Gesetzes vom 27. August 2025, deren Inhalt haben wir nicht geprüft.
  • Denkmalschutz: Genehmigung des LandesdenkmalamtsNach dem Denkmalschutzgesetz (SDschG vom 13. Juni 2018) braucht eine Genehmigung, wer an Baudenkmälern Bestand oder Erscheinungsbild verändert oder An- und Aufbauten errichtet (§ 6 Abs. 1), das gilt auch für beeinträchtigende Anlagen in der Umgebung (§ 6 Abs. 2). Nach der uns vorliegenden nichtamtlichen Fassung gilt die Genehmigung zwei Monate nach vollständigem Antrag als erteilt (§ 10 Abs. 4). Der Antrag geht an das Landesdenkmalamt. Ob eine Wärmepumpe im Einzelfall genehmigungspflichtig ist, steht in der FAQ des Amts nicht.
  • Schall: Beteiligung des LUADas Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz beteiligt sich bei Baugenehmigungen an den Lärmanforderungen nach BImSchG und TA Lärm. Es gibt eine Anleitung zur immissionsschutzrechtlichen Beurteilung einer Luft-Wasser-Wärmepumpe, deren Inhalt wir nicht gelesen haben.

Mehr zur Aufstellung: Standort des Außengeräts. Die Einordnung im Einzelfall treffen Bauaufsicht und Denkmalbehörde.

Regionale Besonderheiten

Erdwärme und kommunale Wärmeplanung im Saarland

Erdwärme: Erlaubnis beim LUA

Für alle Erdwärmeanlagen (Sonden, Kollektoren, Körbe, Grabenkollektoren) ist eine wasserrechtliche Erlaubnis nötig. Zuständig ist das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Fachbereich 2.1 (Don-Bosco-Straße 1, 66119 Saarbrücken, 0681 8500-0). Die Unterlagen sind spätestens acht Wochen vorher einzureichen. Voranfragen zu Sonden und Kollektoren kosten 50 bis 150 €, die Antragsgebühr fällt auch bei Ablehnung an. Es gibt Anzeigeformulare, einen Geothermieleitfaden und eine Standortbeurteilung als Übersichtskarte mit Detailkarten je Landkreis und für den Regionalverband.

Eine erste Einschätzung bietet die GeotIS-Ampelkarte, bei der der Landesdienst seit August 2025 Partner ist, sie ist nur eine qualitative Übersicht, die Behörde entscheidet. Beim Bergbau ist das Bergamt Saarbrücken zuständig. Im Feld Primsmulde/Dilsburg steigt seit Mai 2013 das Grubenwasser, es gab bergbaubedingte Erschütterungen, etwa am 15. September 2014 (Magnitude 2,7). Ein Bezug zu Erdsonden ist dort nicht hergestellt.

Kommunale Wärmeplanung

Das Wärmeplanungsumsetzungsgesetz (WPUG) vom 13. November 2024 macht die Gemeinden planungsverantwortlich. Nach § 3 muss Saarbrücken als einzige Stadt über 100.000 Einwohner die Erstaufstellung bis 30. Juni 2026 vorlegen, die Fortschreibung bis 30. Juni 2031. Alle anderen Gemeinden haben bis 30. Juni 2028, die Fortschreibung folgt bis 30. Juni 2033. Das Land zahlt den Gemeinden einen Belastungsausgleich von 179.000 € Sockel plus 1,67 € je Einwohner in fünf Tranchen von 2024 bis 2028.

Der Saarbrücker Stadtrat hat den Wärmeplan am 23. Juni 2026 beschlossen. Er ist strategisch und für Eigentümer nicht bindend, die Fortschreibung ist alle fünf Jahre vorgesehen, dezentrale Lösungen wie Wärmepumpen sind in den meisten Gebieten vorgesehen. Auf der Stadtseite liegen Abschlussbericht und Karte mit Adresssuche. Eine bereits installierte Wärmepumpe muss bei einem späteren Wärmenetz nicht entfernt werden.

Beratung

Beratung im Saarland

Angebotsvergleich der Verbraucherzentrale

Der kostenlose Wärmepumpen-Angebotsvergleich läuft bundesweit über die Seite der Verbraucherzentralen mit Länderkarte. Sie reichen bis zu drei Angebote ein (PDF oder JPG, höchstens 20 MB), danach folgt ein Telefon- oder Videotermin, Sie erhalten ein markiertes Angebot und eine Kennzahlen-Tabelle. Die Rückmeldung dauert zwei bis drei Wochen.

Zum Angebotsvergleich

Energieberatung der Verbraucherzentrale des Saarlandes

Die Basisberatung (Beratungsstelle, Rückruf, Video) ist kostenlos und bundesgefördert, ein Termin am Objekt kostet 40 € Eigenanteil. Beratungsorte sind unter anderem Saarbrücken, Saarlouis, Neunkirchen, Homburg, St. Ingbert, St. Wendel und Merzig. Termine unter 0681 50089-15 oder 0800 809 802 400.

Zur Energieberatung

Landeskampagne Energieberatung Saar

Ein Zusammenschluss von Wirtschaftsministerium, Energieversorgern und Verbraucherzentrale, koordiniert von der ARGE SOLAR (0681 99 88 42 03). Kosten und Wärmepumpen-Angebote sind auf der Seite nicht beschrieben.

Zur Landeskampagne

Angebote

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Prüfen Sie Angebote im Saarland auch auf die Landesbesonderheiten: Steht der Aufstellort mit Höhe und Länge an der Grenze im Angebot? Ist bei einer Erdsonde die wasserrechtliche Erlaubnis des LUA mit acht Wochen Vorlauf eingeplant? Und passt das Gesamtvorhaben zu den Bedingungen der SIKB-Eigentumsförderung, etwa Mindestinvestition und Antrag vor Baubeginn?

Über das Portal erhalten Sie kostenlos Angebote von bis zu vier Fachbetrieben aus Ihrer Region. Mit der Checkliste und dem kostenlosen Angebotsvergleich der Verbraucherzentrale können Sie sie gründlich prüfen, bevor Sie unterschreiben.

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Was ein Angebot enthalten muss, steht in der Übersicht zu Wärmepumpen-Angeboten und im Ratgeber 12 Positionen im Angebot.

FAQ

Häufige Fragen zur Wärmepumpe in Saarland

Gibt es im Saarland eine Landesförderung für Wärmepumpen?

Ein Landesprogramm speziell für private Wärmepumpen haben wir nicht gefunden, das Wirtschaftsministerium nennt auf seiner Förderseite nur Bundesprogramme. Die SIKB bietet mit der Eigentumsförderung einen Kredit mit Einkommensgrenzen.

Wie funktioniert die SIKB-Eigentumsförderung?

Ein Kredit mit 1,0 Prozent fest und bis zu 30 Jahren Laufzeit für die Modernisierung bis 200.000 € je Wohneinheit. Mindestinvestition 10.000 € je Wohnung, Einkommensgrenzen, zehn Jahre Eigennutzung, Antrag vor Baubeginn bei der SIKB. Neue eigenständige fossile Heizkessel sind ausgeschlossen.

Wie viel zahlen die Stadtwerke Homburg?

400 € für eine strombetriebene Wärmepumpe und 100 € für eine Brauchwasser-Wärmepumpe oder ein Klimasplitgerät, nur für Stromkunden der Stadtwerke und mit Förderantrag. Auf der Seite steht kein Enddatum, zur Kombination mit KfW oder BEG macht sie keine Angabe.

Wie nah darf die Wärmepumpe im Saarland an die Grenze?

Nach § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 LBO darf sie samt Fundament und Einhausung bis 2 m Höhe und 3 m Gesamtlänge je Grundstücksgrenze ohne eigene Abstandsfläche stehen. Die Regel gilt seit dem Gesetz vom 12. Dezember 2023.

Brauche ich im Saarland eine Baugenehmigung für die Wärmepumpe?

Meist nicht: Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung sind nach § 61 LBO verfahrensfrei, Wärmepumpen werden aber nicht ausdrücklich genannt. Das Denkmalschutzrecht bleibt davon unberührt, klären Sie freistehende Außengeräte mit der Bauaufsicht.

Was braucht eine Erdsonde im Saarland?

Eine wasserrechtliche Erlaubnis des Landesamts für Umwelt- und Arbeitsschutz, Unterlagen mindestens acht Wochen vorher. Voranfragen kosten 50 bis 150 €. Die GeotIS-Ampelkarte gibt eine erste qualitative Einschätzung, die Behörde entscheidet.

Bis wann gibt es kommunale Wärmepläne im Saarland?

Saarbrücken bis 30. Juni 2026, alle anderen Gemeinden bis 30. Juni 2028. Saarbrücken hat den Plan am 23. Juni 2026 beschlossen, er ist für Eigentümer nicht bindend.

Was kostet die Beratung der Verbraucherzentrale des Saarlandes?

Die Basisberatung ist kostenlos, ein Termin am Objekt kostet 40 € Eigenanteil. Der Angebotsvergleich für bis zu drei Wärmepumpen-Angebote ist kostenlos.

Quellen

  1. Wirtschaftsministerium Saarland – Wärmewende: Finanzierung und Förderung
  2. SIKB – Merkblatt Eigentumsförderung (06/2026)
  3. SIKB – Steckbrief Erneuerbare Energien Standard
  4. Stadtwerke Homburg – Förderprogramme
  5. Biosphären-Stadtwerke St. Ingbert – Förderprogramm
  6. ARGE SOLAR Saar – Förderprogramme
  7. Landesbauordnung des Saarlandes, Gesamtausgabe
  8. umwelt-online – Änderung der Landesbauordnung 2024
  9. umwelt-online – Änderungsgesetz 2025 zur Landesbauordnung
  10. Saarländisches Denkmalschutzgesetz (nichtamtliche Fassung)
  11. Landesdenkmalamt Saarland – FAQ
  12. Umweltministerium Saarland – Anlagenlärm
  13. Verbraucherzentrale des Saarlandes – Energieberatung
  14. Verbraucherzentrale des Saarlandes – Termin buchen
  15. Verbraucherzentrale – Wärmepumpen-Angebote
  16. ARGE SOLAR – Landeskampagne Energieberatung Saar
  17. umwelt-online – Wärmeplanungsumsetzungsgesetz Saarland
  18. cleanthinking – Kommunale Wärmeplanung Saarbrücken (17.08.2026)
  19. Landeshauptstadt Saarbrücken – Kommunale Wärmeplanung
  20. Umweltministerium Saarland – Erdwärme
  21. idw – GeotIS-Ampelkarte, Saarland als Partner (13.08.2025)
  22. Wirtschaftsministerium Saarland – Erderschütterungen (Bergbehörde)
  23. ARGE SOLAR – Zensus 2022 für das Saarland (22.07.2024)
  24. Statistisches Amt Saarland – Baugenehmigungen Juli 2025 (02.10.2025)

Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Energieberatung im Einzelfall. Förderprogramme und Vorschriften ändern sich; maßgeblich sind die Angaben der zuständigen Stellen. Alle Angaben ohne Gewähr, Stand: 24. Oktober 2026.