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Wärmepumpe in Brandenburg: Förderung, Regeln und Angebote
Was in Brandenburg zusätzlich zur Bundesförderung gilt: das ILB-Programm Wohneigentum, kommunale Zuschüsse, Abstand und Genehmigung nach BbgBO, Erdwärme mit Standortfaktoren, Wärmeplanung und der Angebotscheck der Verbraucherzentrale.
- Brandenburg-spezifisch recherchiert
- Mit amtlichen Quellen
- Kostenlos Angebote einholen
- Bis zu 4 regionale Fachbetriebe
Von der Redaktion Wärmepumpen Vergleichsportal · Stand: 24. Oktober 2026
Wärmepumpe in Brandenburg: Was Eigentümer wissen sollten
In Brandenburg arbeiten nach Angaben der Landesregierung (Stand 2024, Quelle AEE) rund 78.000 Wärmepumpen. Im Bestand ist der Anteil noch klein: Beim Zensus 2022 heizten 3,2 Prozent der Wohnungen in Wohngebäuden mit Wärmepumpen, Solar oder Geothermie, im Berliner Umland waren es 4,5 Prozent. Gas und Fernwärme zusammen versorgen rund 80 Prozent.
Das Land bietet mit der ILB ein eigenes Programm für Wohneigentum, einzelne Städte wie Potsdam zahlen Pauschalen, die aber zum Teil ausgeschöpft sind. Dazu kommen eine großzügige Abstandsregel in der BbgBO, die Novelle der Bauordnung seit Mitte 2026 und Standortfaktoren bei Erdsonden. Diese Seite fasst zusammen, was für Brandenburg gilt, und nennt die Quellen.
Das Wichtigste in Kürze
- Landesprogramm: Die ILB fördert Wohneigentum mit Baudarlehen und 10.000 € Zuschuss. Eine Wärmepumpe wird dort nicht als Einzelmaßnahme genannt.
- Städte: Potsdam zahlt 2.000 € pauschal für Wärmepumpen, derzeit werden aber keine Anträge angenommen.
- Abstand: Nach § 6 Abs. 8 BbgBO dürfen Wärmepumpen bis 2 m Höhe und 3 m Länge je Grenze in der Abstandsfläche stehen.
- Genehmigung: Anlagen der Gebäudetechnik sind nach § 61 BbgBO verfahrensfrei, das System ändert sich zum 01.01.2027.
- Erdwärme: Bis 100 m Bohrloch entscheidet die untere Wasserbehörde, bei Rupelton in weniger als 100 m Tiefe ist die Bohrung abzubrechen.
- Wärmeplanung: Die Landesverordnung gilt seit 2024, Stand Juni 2026 haben 58 von 412 Stellen einen Plan.
Förderung
Förderung in Brandenburg: ILB-Programm und kommunale Zuschüsse
Ein eigenes Landesprogramm nur für private Wärmepumpen haben wir nicht gefunden. Zusätzlich zur Bundesförderung kommt vor allem das ILB-Programm für selbstgenutztes Wohneigentum in Frage, das eine Kombination mit der KfW ausdrücklich erlaubt.
ILB: Wohneigentum – Nachhaltige Modernisierung und Instandsetzung
Für selbstnutzende Privatpersonen: Baudarlehen bis 230.000 € und ein Zuschuss von 10.000 €. Das Darlehen ist 20 Jahre zinsfrei (Tilgung mindestens 3 Prozent, dazu 2 Prozent einmaliges und 0,5 Prozent jährliches Entgelt). Voraussetzungen unter anderem: Eigenleistung mindestens 15 Prozent, Einkommensgrenzen nach § 22 BbgWoFG (bis 100 Prozent überschreitbar), mindestens 500 € Baukosten je m² Wohnfläche, 20 Jahre Selbstnutzung, Förderung höchstens 50 Prozent der Gesamtkosten, Beginn erst nach Zusage. Zuschläge: 10.000 € Zuschuss und 5.000 € Darlehen je Kind, 10.000 € Zuschuss bei geringen Einkünften. Kombinierbar mit Drittförderung, die Richtlinie nennt die KfW. Eine Wärmepumpe als Einzelmaßnahme wird nicht ausdrücklich genannt, klären Sie die Eignung vorab bei der ILB. Kein Rechtsanspruch, Bewilligung nach Haushaltsmitteln.
Zur RichtlinieLandeszuschuss nur für Wärmepumpen
Ein Landeszuschuss speziell für private Wärmepumpen ist uns nicht begegnet. Die ILB-Kredite für energieeffizienten Wohnungsbau und Mietwohnungsbau richten sich an Wohnungswirtschaft und Investoren, nicht an Eigenheimbesitzer.
Zur ILBPotsdam: Klimaschutzförderung
Die Richtlinie (seit 01.04.2026) sieht 2.000 € pauschal je Objekt für Luft- oder Erdwärmepumpen vor, höchstens 3.000 € pro Jahr und Haushalt. Antragsberechtigt sind Privatpersonen mit Erstwohnsitz in Potsdam, Auflagen sind zertifizierter Ökostrom, eine Energieberatung vorab und der Antrag vor Maßnahmenbeginn. Laut Stadtseite können derzeit keine Anträge gestellt werden.
Zur Stadt PotsdamVersorger und weitere Städte
| Stadt / Träger | Programm | Förderung und Hinweis | Status |
|---|---|---|---|
| Energie Brandenburg (Versorger) | Förderangebote | 400 € je Elektro-Wärmepumpe, nur im eigenen Grundversorgungsgebiet. Die Inbetriebnahme musste bis 30.06.2026 nachgewiesen werden, das Programm ist damit vermutlich abgelaufen. Ob es verlängert wurde, ist nicht erkennbar. | Vermutlich abgelaufen |
Für Cottbus, Frankfurt (Oder), Brandenburg an der Havel sowie EWE, enviaM und die Energie und Wasser Potsdam haben wir keine Wärmepumpen-Förderung gefunden, das ist kein Beleg, dass es keine gibt. Fragen Sie bei Ihrer Kommune nach, bevor Sie beauftragen.
Die Bundesförderung (KfW 458) gilt zusätzlich in allen Ländern, die aktuellen Sätze stehen auf der Seite Wärmepumpen Angebote und auf der Seite Wärmepumpe Förderung 2026; die Preise erklärt Wärmepumpe Kosten 2026.
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Regeln und Genehmigung
Genehmigung, Abstand und Denkmal nach brandenburgischem Recht
Maßgeblich sind die Brandenburgische Bauordnung (BbgBO), das Denkmalschutzgesetz und die TA Lärm. Die BbgBO wurde mit dem Vierten Änderungsgesetz vom 29. Juni 2026 geändert, ein Teil gilt aber erst ab 1. Januar 2027.
- Abstand: bis 2 m Höhe und 3 m Länge je GrenzeNach § 6 Abs. 8 Satz 1 Nr. 4 BbgBO sind Wärmepumpen samt Fundament und Einhausung in den Abstandsflächen und ohne eigene Abstandsfläche zulässig, bis 2 m Höhe und 3 m Gesamtlänge je Grundstücksgrenze. Die Gesamtlängengrenze von 15 m je Grundstück gilt nur für Garagen und Solaranlagen, nicht für Wärmepumpen.
- Genehmigung: verfahrensfrei, aber nicht regelfreiNach § 61 BbgBO sind Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung verfahrensfrei, ausgenommen freistehende Abgasanlagen über 10 m. Wärmepumpen werden dort nicht ausdrücklich genannt, die Einordnung ist eine Auslegung. Die Verfahrensfreiheit entbindet nicht von öffentlich-rechtlichen Anforderungen und lässt die Eingriffsbefugnisse der Bauaufsicht unberührt.
- Novelle 2026: neues Verfahrenssystem ab 2027Das Vierte Änderungsgesetz wurde am 29. Juni 2026 verkündet und gilt seit dem 30. Juni 2026 in weiten Teilen. Das neue Verfahrenssystem, unter anderem die Genehmigungsfreistellung, gilt erst ab 1. Januar 2027, auch § 61 wird zum 1. Januar 2027 geändert. Die Wärmepumpenregel in § 6 Abs. 8 ist in der aktuellen Fassung unverändert enthalten. Den Wortlaut von § 61 ab 2027 haben wir nicht geprüft.
- Denkmalschutz: Erlaubnis mit ErleichterungNach § 9 Abs. 1 BbgDSchG braucht eine Erlaubnis, wer ein Denkmal verändert oder dessen Umgebung durch Anlagen verändert. Bei Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien überwiegt das öffentliche Interesse in der Regel, wenn die Beeinträchtigung reversibel und nicht erheblich ist und der Eingriff in die Substanz gering bleibt (§ 9 Abs. 2). Ob eine Wärmepumpe darunter fällt, ist nicht eindeutig, die Verwaltungsvorschrift behandelt ausdrücklich Solaranlagen.
- Schall: TA LärmEine Brandenburg-spezifische Schallregel haben wir nicht gefunden, es gelten die Richtwerte der TA Lärm. Klären Sie Aufstellort und Schall vor der Beauftragung.
Mehr zur Aufstellung: Standort des Außengeräts. Die Einordnung im Einzelfall treffen Bauaufsicht und Denkmalschutzbehörde.
Regionale Besonderheiten
Erdwärme und kommunale Wärmeplanung in Brandenburg
Erdwärme: Verfahren und Standortfaktoren
Bis 100 m Bohrlochlänge bei grundstücksbezogener Nutzung genehmigt die untere Wasserbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt. Über 100 m entscheidet das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR), ob ein Betriebsplan nötig ist, dann kann auch eine Prüfung nach dem Standortauswahlgesetz anfallen. Erdwärmesonden im Grundwasser brauchen in der Regel eine wasserrechtliche Erlaubnis, der Antrag soll mindestens einen Monat vor Baubeginn vorliegen, Kollektoren sind einen Monat vorher anzuzeigen. Zusätzlich gilt die Anzeigepflicht nach dem Geologiedatengesetz (online, vier Wochen vorher).
In den Wasserschutzzonen I und II sind Sonden und Kollektoren verboten, die Brandenburger Muster-Schutzgebietsverordnung verbietet Sonden auch in Zone III. Strengere Auflagen können in ehemaligen Bergbaugebieten mit Setzungsgefährdung, bei artesisch gespanntem Grundwasser, bei vermutetem salinarem Zufluss und bei Rupelton in weniger als 100 m Tiefe gelten. Beim Antreffen von Rupelton ist die Bohrung abzubrechen. Das Geothermie-Merkblatt des LBGR verlinkt das Portal zur Standortauskunft.
Kommunale Wärmeplanung
Nach dem Wärmeplanungsgesetz des Bundes sind Wärmepläne bis 30. Juni 2026 für Gemeinden über 100.000 Einwohner und bis 30. Juni 2028 für alle übrigen fällig. In Brandenburg regelt eine Landesverordnung vom 22. Juli 2024 die Zuständigkeit: Planungsverantwortlich sind die Gemeinden, für Gemeinden unter 10.000 Einwohnern gibt es ein vereinfachtes Verfahren, interkommunale Planung ist möglich.
Stand laut Landesmonitoring vom 1. Juni 2026: 58 von 412 planungsverantwortlichen Stellen haben einen Wärmeplan, etwa 14 Prozent, rund 200 sind noch in der Vorbereitung. Potsdam hat seinen Plan am 3. Juni 2026 beschlossen, Cottbus plant den Beschluss für November 2026. Fragen Sie bei Ihrer Gemeinde nach dem Stand, bevor Sie sich für Wärmepumpe oder Wärmenetz entscheiden.
Beratung
Beratung in Brandenburg
Angebots-Check der Verbraucherzentrale
Kostenfrei: Sie reichen bis zu drei Angebote samt Erfassungsbogen online ein und erhalten eine Videoberatung sowie ein markiertes Dokument mit Vergleichstabelle. Geprüft werden unter anderem Heizlastberechnung, hydraulischer Abgleich und Heizkörpertausch.
Zum Angebots-CheckEnergieberatung der Verbraucherzentrale
Die Beratung in der Beratungsstelle, per Telefon und per Video (30 bis 120 Minuten) ist kostenfrei. Eine Beratung zu Hause dauert bis zu zwei Stunden und kostet höchstens 40 €, für einkommensschwache Haushalte mit Nachweis ist sie kostenfrei. Terminservice 0331 98 22 999 5, die Beratungsstelle Potsdam liegt in der Babelsberger Straße 12.
Zur EnergieberatungWeitere Anlaufstellen
Die Energie- und Klimaagentur Brandenburg (WFBB) richtet sich an Kommunen und Unternehmen und ist laut Meldung vom Februar 2026 im Aufbau. Die ILB verweist für Energieberatung auf den Landesverband für Energieeffizienz (LFE e. V.). Potsdam ist am 1. Dezember 2026 Gastgeber des bundesweiten Wärmepumpen-Infotags im Kongress Hotel Potsdam.
Zur Energie- und KlimaagenturAngebote
Wärmepumpen-Angebote in Brandenburg vergleichen
Prüfen Sie Angebote in Brandenburg mit Blick auf die Landesregeln: Steht der Aufstellort mit Höhe und Länge an der Grenze im Angebot? Wird bei einer Erdsonde geklärt, wer die Erlaubnis bei der Wasserbehörde beantragt und wie mit Rupelton oder Bergbau-Einflüssen umgegangen wird? Passt das Gesamtvorhaben zu den Mindestkosten des ILB-Programms?
Über das Portal erhalten Sie kostenlos Angebote von bis zu vier Fachbetrieben aus Ihrer Region. Mit der Checkliste und dem kostenfreien Angebots-Check der Verbraucherzentrale Brandenburg können Sie sie gründlich prüfen, bevor Sie unterschreiben.
So geht es weiter
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Was ein Angebot enthalten muss, steht in der Übersicht zu Wärmepumpen-Angeboten und im Ratgeber 12 Positionen im Angebot.
FAQ
Häufige Fragen zur Wärmepumpe in Brandenburg
Gibt es in Brandenburg eine Landesförderung für Wärmepumpen?
Ein Programm nur für Wärmepumpen haben wir nicht gefunden. Die ILB fördert mit dem Programm Wohneigentum die Modernisierung selbstgenutzter Häuser mit Baudarlehen und 10.000 € Zuschuss, eine Wärmepumpe wird dort aber nicht als Einzelmaßnahme genannt.
Kann ich das ILB-Programm mit der KfW kombinieren?
Ja, die Richtlinie erlaubt ausdrücklich eine Kombination mit Drittförderung und nennt die KfW. Eine Überfinanzierung muss ausgeschlossen sein, und die Förderung darf höchstens 50 Prozent der Gesamtkosten betragen.
Wie viel zahlt Potsdam für eine Wärmepumpe?
Die Klimaschutzförderrichtlinie sieht 2.000 € pauschal je Objekt vor, höchstens 3.000 € pro Jahr und Haushalt. Laut Stadtseite können derzeit aber keine Anträge gestellt werden. Erstwohnsitz in Potsdam, zertifizierter Ökostrom und eine vorherige Energieberatung sind Voraussetzungen.
Wie nah darf die Wärmepumpe in Brandenburg an die Grenze?
Nach § 6 Abs. 8 BbgBO darf sie samt Fundament und Einhausung bis 2 m hoch und 3 m lang je Grundstücksgrenze in der Abstandsfläche stehen. Die 15-m-Gesamtlänge gilt für Wärmepumpen nicht.
Brauche ich in Brandenburg eine Baugenehmigung für die Wärmepumpe?
Meist nicht: Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung sind nach § 61 BbgBO verfahrensfrei, Wärmepumpen werden aber nicht ausdrücklich genannt. Das System ändert sich zum 1. Januar 2027, fragen Sie im Zweifel bei der Bauaufsicht nach.
Was ist bei Erdsonden in Brandenburg zu beachten?
Bis 100 m genehmigt die untere Wasserbehörde, darüber entscheidet das LBGR über einen Betriebsplan. In den Wasserschutzzonen I und II sind Sonden verboten. Rupelton in weniger als 100 m Tiefe, Bergbaugebiete und salzhaltiges Grundwasser können strengere Auflagen auslösen.
Wie weit sind die Wärmepläne in Brandenburg?
Stand 1. Juni 2026 haben 58 von 412 planungsverantwortlichen Stellen einen Wärmeplan. Potsdam hat am 3. Juni 2026 beschlossen, Cottbus plant den Beschluss für November 2026. Fristen sind der 30. Juni 2026 (über 100.000 Einwohner) und der 30. Juni 2028.
Was kostet der Angebots-Check der Verbraucherzentrale Brandenburg?
Die Prüfung von bis zu drei Wärmepumpen-Angeboten ist kostenfrei. Eine Beratung zu Hause kostet höchstens 40 €, für einkommensschwache Haushalte mit Nachweis ist sie kostenfrei.
Quellen
- Brandenburg – Richtlinie Wohneigentumförderung (13.02.2026)
- ILB – Wohnungsbau
- ILB – Wohneigentum Nachhaltige Modernisierung und Instandsetzung
- Stadt Potsdam – Klimaschutzförderprogramm (Antragstellung)
- Stadt Potsdam – Klimaschutzförderrichtlinie (26.03.2026)
- co2online – Förderprogramm Potsdam
- Energie Brandenburg – Förderangebote
- Brandenburgische Bauordnung (BRAVORS)
- BBIK – Neue Brandenburgische Bauordnung tritt in weiten Teilen in Kraft
- Brandenburgisches Denkmalschutzgesetz (BRAVORS)
- Verwaltungsvorschrift EED (20.07.2023)
- Verbraucherzentrale Brandenburg – Energieberatung
- Verbraucherzentrale Brandenburg – Wärmepumpen: Durchblick im Angebotsdschungel (14.07.2025)
- Energie- und Klimaagentur Brandenburg (WFBB)
- Stadt Potsdam – Klimaschutzförderprogramm
- Wärmeplanungsgesetz § 4 (Fristen)
- Brandenburgische Wärmeplanungsverordnung
- Land Brandenburg – Monitor Kommunale Wärmeplanung (Stand 01.06.2026)
- Stadt Potsdam – Beschluss Kommunaler Wärmeplan (03.06.2026)
- Stadt Cottbus – Kommunale Wärmeplanung
- Land Brandenburg – Handlungsempfehlung Erdwärmenutzung (April 2025)
- LBGR – Geothermie in Brandenburg
- Land Brandenburg – Erneuerbare Energien (Wärmepumpen 2024)
- Amt für Statistik Berlin-Brandenburg – Zensus 2022: Heizen (12.09.2024)
Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Energieberatung im Einzelfall. Förderprogramme und Vorschriften ändern sich; maßgeblich sind die Angaben der zuständigen Stellen. Alle Angaben ohne Gewähr, Stand: 24. Oktober 2026.
