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Wärmepumpe in Bayern: Förderung, Regeln und Angebote

Was in Bayern zusätzlich zur Bundesförderung gilt: Landesbauordnung, Abstand zum Nachbarn, Erdwärme-Auskunft, kommunale Wärmeplanung und die Angebotsprüfung der Verbraucherzentrale.

  • Bayern-spezifisch recherchiert
  • Mit amtlichen Quellen
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  • Bis zu 4 regionale Fachbetriebe
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Von der Redaktion Wärmepumpen Vergleichsportal · Stand: 23. Oktober 2026

Wärmepumpe in Bayern: Worauf Hauseigentümer achten sollten

Bayern ist in der Wärmewende ein Land der Gegensätze: Nach dem Zensus 2022 werden noch 37,0 Prozent der Wohngebäude hauptsächlich mit Öl und 34,4 Prozent mit Gas beheizt, bei neuen Gebäuden dominiert dagegen die Wärmepumpe. Wer im Bestand umsteigen will, findet im Freistaat einige Besonderheiten, die in anderen Ländern anders geregelt sind.

Dazu gehört die Abstandsregel der Bayerischen Bauordnung für Wärmepumpen, ein eigenes Auskunftssystem für Erdwärme und ein kostenloser Angebots-Check der Verbraucherzentrale. Ein Landeszuschuss für Wärmepumpen existiert dagegen derzeit nicht, die Förderung läuft über den Bund und teilweise über einzelne Städte. Diese Seite fasst zusammen, was für Bayern gilt, und verlinkt die Quellen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Kein aktuelles Landesprogramm für Wärmepumpen: Laut Energie-Atlas Bayern gilt die Bundesförderung.
  • Abstand: Wärmepumpen und ihre Einhausungen bis 2 m Höhe lösen nach Art. 6 BayBO keine Abstandsfläche aus.
  • Schall: Das Landesamt für Umwelt empfiehlt höchstens 50 dB(A) Schallleistungspegel und beachtet die Nachtwerte der TA Lärm.
  • Angebote prüfen: Die Verbraucherzentrale Bayern prüft bis zu drei Angebote kostenlos per Video.
  • Erdwärme: Standortauskunft im UmweltAtlas Bayern, Erdsonden sind beim Landratsamt anzuzeigen.
  • Wärmeplanung: Großstädte hatten bis 30.06.2026 Zeit, kleinere Kommunen haben bis 30.06.2028.

Förderung

Förderung in Bayern: Bund ja, Land nein

Anders als in manchen anderen Ländern gibt es in Bayern keinen Zuschuss des Landes für den Heizungstausch. Die Förderseite des Energie-Atlas Bayern für Privatpersonen nennt bei der Wärmeversorgung nur die Bundesförderung. Zusätzliche Mittel gibt es allenfalls auf kommunaler Ebene.

Kein Programm

Landesprogramm für Wärmepumpen

Der Energie-Atlas Bayern führt für Privatpersonen bei der Wärmeversorgung nur die Bundesförderung (BEG) auf. Ein Landeszuschuss ist dort nicht genannt.

Zum Energie-Atlas Bayern
Beendet

10.000-Häuser-Programm

Das frühere Landesprogramm (unter anderem Heizungstausch Plus) lief von 2015 bis 2022 und wurde am 24.04.2022 beendet. Eine Wiederaufnahme ist nicht vorgesehen. Seiten, die noch Landeszuschüsse daraus versprechen, sind veraltet.

Zur Programmseite
Kommunal

München: Klimaneutrale Gebäude (FKG)

Die Landeshauptstadt fördert zusätzlich den Heizungstausch in Bestandsgebäuden im Stadtgebiet. Der Antrag muss vor der Auftragsvergabe gestellt werden. Fördersätze und die Kombination mit KfW-Boni ändern sich, bitte vor dem Antrag direkt bei der Stadt prüfen.

Zur Stadt München

Beispiel München: Zusatzförderung für Erdwärme und Grundwasser

Stadt / TrägerProgrammFörderung und HinweisStatus
Landeshauptstadt MünchenZusatzförderung Grundwasser- und ErdwärmepumpenDie Stadt übernimmt 30 Prozent der Kosten oberhalb der BEG-Höchstgrenze. Gedeckelt ist das auf 30.000 € in der ersten Wohneinheit, 15.000 € für die 2. bis 6. und 8.000 € ab der 7. Wohneinheit. Das Beispiel der Stadt: Bei 65.000 € Kosten für eine Wohneinheit ergeben sich 9.000 €. Ein eigener Antrag ist laut Stadt nicht nötig.laut Stadt München

Weitere Städte, Gemeinden und Stadtwerke in Bayern haben teils eigene Programme, die sich häufig ändern oder ausgeschöpft sind. Fragen Sie bei Gemeinde und Versorger nach, bevor Sie einen Auftrag erteilen, denn viele Programme verlangen den Antrag vor Auftragsvergabe.

Die Bundesförderung (KfW 458) gilt zusätzlich in allen Ländern, die aktuellen Sätze stehen auf der Seite Wärmepumpen Angebote und auf der Seite Wärmepumpe Förderung 2026; die Preise erklärt Wärmepumpe Kosten 2026.

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Regeln und Genehmigung

Genehmigung, Abstand und Schall nach bayerischem Recht

Für Bayern gelten die Bayerische Bauordnung (BayBO) und das Denkmalschutzgesetz. Die BayBO wurde zum 1. Januar 2025 novelliert, für Wärmepumpen sind vor allem die Abstandsflächen und die Verfahrensfreiheit relevant.

  • Abstandsfläche: bis 2 m Höhe keineNach Art. 6 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 BayBO lösen Wärmepumpen und zugehörige Einhausungen bis 2 m Höhe über der Geländeoberfläche keine Abstandsflächen aus. Das ist ein Unterschied zu früher: Die Regel gilt als Neuerung seit der BayBO-Novelle 2025. Wird das Gerät samt Einhausung höher, gelten die allgemeinen Abstandsflächen (grundsätzlich 0,4 H, mindestens 3 m).
  • Baugenehmigung: in der Regel nicht nötigArt. 57 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b BayBO macht sonstige Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung verfahrensfrei. Wärmepumpen werden dort nicht ausdrücklich genannt, die Einordnung ist eine Auslegung. Fragen Sie im Zweifel beim örtlichen Bauamt nach. Wichtig: Verfahrensfreiheit befreit nach Art. 57 Abs. 4 nicht von anderen Vorschriften wie Planungsrecht, Abstandsflächen oder Denkmalschutz.
  • Schall: Nachtwerte zählenMaßgeblich ist die TA Lärm, besonders die Nacht von 22 bis 6 Uhr. Das Bayerische Landesamt für Umwelt empfiehlt für Luft-Wärmepumpen in modernen Einfamilienhäusern einen Schallleistungspegel von höchstens 50 dB(A) und keine hörbaren Einzeltöne. Das Gerät sollte mindestens 3 m von reflektierenden Wänden entfernt und auf der vom Nachbarn abgewandten Seite stehen. Verantwortlich für den Betrieb ist der Eigentümer.
  • Denkmalschutz: Erlaubnis nötig, aber mit ErleichterungVeränderungen an Baudenkmälern und in ihrer Nähe brauchen nach Art. 6 BayDSchG eine Erlaubnis. Dient eine Maßnahme überwiegend der Energieversorgung oder Energieeffizienz mit erneuerbaren Energien, darf die Erlaubnis nach Art. 6 Abs. 4 nur versagt werden, wenn überwiegende Denkmalschutzgründe bestehen, die sich nicht durch Auflagen lösen lassen. Ist ohnehin eine Baugenehmigung nötig, entfällt die gesonderte Denkmalerlaubnis.

Die Auslegung im Einzelfall liegt bei Bauamt und Denkmalbehörde. Lassen Sie sich den Standort des Außengeräts vom Fachbetrieb vorschlagen und klären Sie Abstand und Schall vor der Beauftragung. Mehr zur Aufstellung: Standort des Außengeräts.

Regionale Besonderheiten

Erdwärme und kommunale Wärmeplanung in Bayern

Erdwärme: erst die Standortauskunft

Wer eine Erdwärmepumpe plant, prüft zuerst die Standortauskunft für oberflächennahe Geothermie im UmweltAtlas Bayern des Landesamts für Umwelt. Sie ist eine unverbindliche Erstauskunft und ersetzt keine Fachplanung. Sie zeigt auch, ob das Grundstück in einem Wasserschutzgebiet liegt, wo Bohrungen und damit Erdwärmesonden in der Regel nicht zulässig sind.

Die Errichtung einer Erdwärmesonde ist mindestens einen Monat vorher beim Landratsamt bzw. in kreisfreien Städten bei der Stadt anzuzeigen. Reicht die Sonde ins Grundwasser, braucht es eine wasserrechtliche Erlaubnis, deren Bearbeitung bis zu drei Monate dauern kann. Die Abläufe unterscheiden sich je Landratsamt, die Angaben stammen beispielhaft vom Landkreis München.

Kommunale Wärmeplanung

Bayern hat kein eigenes Wärmeplanungsgesetz, es gilt das Wärmeplanungsgesetz des Bundes. Seit dem 2. Januar 2025 macht die bayerische Ausführungsverordnung (AVEn) die Gemeinden zu den planungsverantwortlichen Stellen. Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern hatten bis zum 30. Juni 2026 Zeit für ihren Wärmeplan, kleinere Kommunen haben bis zum 30. Juni 2028.

Für Eigentümer lohnt der Blick ins Rathaus: Ob Ihre Straße später ein Wärmenetz bekommt oder nicht, beeinflusst die Entscheidung für eine eigene Wärmepumpe. Offizielle Hinweise bietet das BayernPortal.

Beratung

Beratung in Bayern

Angebots-Check der Verbraucherzentrale

Die Verbraucherzentrale Bayern prüft laut Pressemeldung vom 15.12.2025 bis zu drei Wärmepumpen-Angebote kostenlos in einer Videoberatung, auch auf Förderfähigkeit und versteckte Kosten. Das Angebot wird vom Bundeswirtschaftsministerium gefördert.

Zur Pressemeldung

Energieberatung und Vor-Ort-Termin

Eine technische Erstberatung bis 45 Minuten ist laut Preisliste kostenlos, die Vor-Ort-Beratung (zum Beispiel zum Heizungstausch) kostet 40 € pro Beratung. Termine über die kostenfreie Hotline 0800 809 802 400 oder den Rückrufservice.

Zur Preisliste

Regionale Energieagentur im Allgäu

Die eza! in Kempten bietet neutrale Beratung per Telefon und vor Ort, einen Gebäudecheck und einen Wärmepumpen-Angebots-Check. Preise nennt die Seite nicht, bitte direkt anfragen.

Zur eza!

Angebote

Wärmepumpen-Angebote in Bayern vergleichen

Gerade in Bayern lohnt es, Angebote mit Blick auf die örtlichen Regeln zu lesen: Steht der Aufstellort des Außengeräts mit Abstand und Schallbetrachtung im Angebot? Wird bei einer Erdwärmepumpe die Anzeige beim Landratsamt oder die wasserrechtliche Erlaubnis berücksichtigt, und wer übernimmt sie?

In München kann außerdem eine Zusatzförderung für Erdwärme- und Grundwasseranlagen greifen, wenn die Kosten über der BEG-Höchstgrenze liegen. Lassen Sie sich Erdwärme-Posten deshalb getrennt ausweisen. Über das Portal erhalten Sie kostenlos Angebote von bis zu vier Fachbetrieben aus Ihrer Region und können sie mit der Checkliste vergleichen.

So geht es weiter

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Was ein Angebot enthalten muss, steht in der Übersicht zu Wärmepumpen-Angeboten und im Ratgeber 12 Positionen im Angebot.

FAQ

Häufige Fragen zur Wärmepumpe in Bayern

Gibt es in Bayern ein Landesprogramm für Wärmepumpen?

Nach dem Energie-Atlas Bayern derzeit nicht. Für Privatpersonen nennt die Seite bei der Wärmeversorgung nur die Bundesförderung. Das frühere 10.000-Häuser-Programm wurde 2022 beendet. Einzelne Städte wie München haben eigene Programme.

Brauche ich in Bayern eine Baugenehmigung für eine Wärmepumpe?

Meist nicht: Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung sind nach Art. 57 BayBO verfahrensfrei, Wärmepumpen werden aber nicht ausdrücklich genannt. Verfahrensfreiheit befreit zudem nicht von Abstands-, Planungs- oder Denkmalrecht. Fragen Sie im Zweifel beim Bauamt nach.

Welchen Abstand muss eine Wärmepumpe zum Nachbarn haben?

Nach Art. 6 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 BayBO braucht eine Wärmepumpe samt Einhausung bis 2 m Höhe keine Abstandsfläche. Unabhängig davon gelten die Schallgrenzen der TA Lärm, vor allem nachts. Der Abstand zum Nachbarn ist also vor allem eine Frage des Schalls.

Wie laut darf eine Wärmepumpe in Bayern sein?

Maßgeblich sind die Nachtwerte der TA Lärm. Das Landesamt für Umwelt empfiehlt bei modernen Einfamilienhäusern höchstens 50 dB(A) Schallleistungspegel, keine hörbaren Einzeltöne und mindestens 3 m Abstand zu reflektierenden Wänden.

Was kostet die Angebotsprüfung der Verbraucherzentrale Bayern?

Die Prüfung von bis zu drei Wärmepumpen-Angeboten per Videoberatung ist laut Verbraucherzentrale kostenlos. Eine Vor-Ort-Energieberatung kostet laut Preisliste 40 € pro Beratung.

Wo prüfe ich, ob Erdwärme auf meinem Grundstück möglich ist?

In der Standortauskunft für oberflächennahe Geothermie im UmweltAtlas Bayern. Sie ist unverbindlich und zeigt unter anderem Wasserschutzgebiete. Die Erdsonde selbst ist mindestens einen Monat vorher beim Landratsamt anzuzeigen.

Bis wann gibt es in Bayern kommunale Wärmepläne?

Städte über 100.000 Einwohner hatten bis 30. Juni 2026 Zeit, kleinere Kommunen haben bis 30. Juni 2028. Zuständig sind die Gemeinden. Fragen Sie bei Ihrer Stadt nach dem Stand.