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Wärmepumpe in Bremen: Förderung, Regeln und Angebote
Was in Bremen und Bremerhaven zusätzlich zur Bundesförderung gilt: das ausgelaufene Landesprogramm, BAB-Darlehen, die Abstandsregel der BremLBO, die beschlossenen Wärmepläne, Erdwärme und Beratung.
- Bremen-spezifisch recherchiert
- Mit Bremerhaven
- Kostenlos Angebote einholen
- Bis zu 4 regionale Fachbetriebe
Von der Redaktion Wärmepumpen Vergleichsportal · Stand: 24. Oktober 2026
Wärmepumpe in Bremen: Was Eigentümer wissen sollten
Im Stadtstaat Bremen mit seinen Städten Bremen und Bremerhaven war das Landesprogramm „Heizungstausch“ stark nachgefragt: Von Ende Juni 2024 bis Ende Mai 2025 gingen über 600 Anträge für Wärmenetz-Anschlüsse, Wärmepumpen und Solarthermie ein. Der Senat hat das Programm mit den Haushalten 2026/27 auslaufen lassen, die letzte Antragsfrist war der 31. August 2025. Eigentümer finden heute vor allem Darlehen der Bremer Aufbau-Bank (BAB).
Dafür bietet das Land Bewegung beim Baurecht und bei der Wärmeplanung: Die Bremische Landesbauordnung privilegiert Wärmepumpen bei den Abstandsflächen, und die Wärmepläne beider Städte sind beschlossen. Bremens Ziel ist Klimaneutralität bis 2038. Diese Seite fasst zusammen, was für Bremen gilt, und nennt die Quellen.
Das Wichtigste in Kürze
- Landesprogramm: Das Programm „Heizungstausch“ ist ausgelaufen, die letzte Antragsfrist war der 31.08.2025.
- Darlehen: Die BAB bietet „Rund ums Haus“ (bis 50.000 €) und leitet die KfW-Ergänzungskredite 358 und 359 durch.
- Abstand: Nach § 6 Abs. 8 BremLBO dürfen Wärmepumpen bis 2 m Höhe und 3 m Länge je Grenze in der Abstandsfläche stehen.
- Genehmigung: Anlagen der Gebäudetechnik sind verfahrensfrei, freistehende Außengeräte teils nach § 61 Abs. 1 Nr. 3 bis 3 m Höhe und 9 m Länge.
- Erdwärme: Wasserrechtliche Erlaubnis, Antrag mindestens acht Wochen vor Bohrbeginn über die „Norddeutsche Anzeige online“.
- Wärmeplanung: Bremen hat seinen Plan im April 2026 beschlossen, Bremerhaven im November 2025.
Förderung
Förderung in Bremen: Landesprogramm ausgelaufen
Das Bremer Landesprogramm „Heizungstausch“ gibt es nicht mehr. Es war eine Ergänzung zur Bundesförderung. Zusätzlich zur Bundesförderung bleiben die Darlehen der BAB, eine eigene Wärmepumpen-Förderung in Bremerhaven oder einen energiekonsens-Zuschuss haben wir nicht gefunden.
Land Bremen: Heizungstausch
Gefördert wurden Wärmenetz-Anschlüsse, elektrische Wärmepumpen und Solarthermie, ergänzend zur Bundesförderung. Der Senat hat das Programm mit den Haushalten 2026/27 auslaufen lassen, die letzte Antragsfrist war der 31. August 2025. Auch das Programm Wärmeschutz im Wohngebäudebestand (Dämmung) endete am 31. August 2025. Die Förderhöhe steht in den von uns geprüften Quellen nicht.
Zur BABBAB: Darlehen „Rund ums Haus“
Für Privatpersonen mit selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden im Land Bremen. Gefördert wird unter anderem der Einbau erneuerbarer Heizsysteme. Annuitätendarlehen bis 50.000 €, bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten, bis 10 Jahre Laufzeit, ohne Grundschuld, kombinierbar mit anderen Förderungen. Maßnahmenbeginn erst nach Zusage, die Bearbeitung dauert derzeit etwa acht Wochen (Stand 12.08.2026).
Zum DarlehenBAB: KfW-Ergänzungskredit 358 und 359
Die BAB leitet den Ergänzungskredit an Privatpersonen und Eigentümergemeinschaften durch. Voraussetzung ist eine KfW-Zuschusszusage oder ein BAFA-Bescheid. Bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen unter 90.000 € gibt es eine zusätzliche Zinsverbilligung. Der Kredit ergänzt die Bundesförderung.
Zur BABEin weiteres Kreditprogramm von Umweltressort und BAB für den Heizungsumstieg, zuerst für ältere und einkommensschwache Eigentümer, war laut Umsetzungsstrategie bis Mitte 2026 geplant. Ob es im Oktober 2026 läuft, haben wir nicht gefunden. Für Bremerhaven und für swb-Programme haben wir keine Wärmepumpen-Förderung gefunden. Fragen Sie bei der BAB nach, bevor Sie beauftragen.
Die Bundesförderung (KfW 458) gilt zusätzlich in allen Ländern, die aktuellen Sätze stehen auf der Seite Wärmepumpen Angebote und auf der Seite Wärmepumpe Förderung 2026; die Preise erklärt Wärmepumpe Kosten 2026.
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Regeln und Genehmigung
Genehmigung, Abstand, Schall und Denkmal in Bremen
Maßgeblich sind die Bremische Landesbauordnung (BremLBO, neu gefasst am 29. Mai 2024, in Kraft seit 1. Juli 2024), das Denkmalschutzgesetz und die TA Lärm. Die letzte berücksichtigte Änderung vom 1. September 2026 betrifft andere Paragraphen als § 6 und § 61.
- Abstand: bis 2 m Höhe und 3 m Länge je GrenzeNach § 6 Abs. 8 Satz 1 Nr. 4 BremLBO sind Wärmepumpen, Geothermieanlagen und ähnliche Anlagen zur Wärmeversorgung aus erneuerbaren Energien in den Abstandsflächen und ohne eigene Abstandsfläche zulässig, wenn sie einschließlich Fundament und Einhausung höchstens 2 m hoch sind und höchstens 3 m Gesamtlänge je Grundstücksgrenze haben. Alle so privilegierten Anlagen (Nr. 1, 2, 4 und 6) zusammen dürfen auf einem Grundstück 18 m gegenüber Grenzen nicht überschreiten.
- Genehmigung: Gebäudetechnik verfahrensfreiNach § 61 Abs. 1 Nr. 2 BremLBO sind Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung verfahrensfrei, ausgenommen freistehende Abgasanlagen über 10 m. Wärmepumpen werden dort nicht ausdrücklich genannt, die Einordnung ist eine Auslegung. Freistehende Außengeräte können nach § 61 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b als gebäudeunabhängige technische Anlagen zur gebäudebezogenen Wärmeversorgung verfahrensfrei sein (untergeordnete Grundstücksnutzung, bis 3 m Höhe, bis 9 m Gesamtlänge), ausgenommen im Geltungsbereich örtlicher Bauvorschriften. Die Verfahrensfreiheit entbindet nach § 59 Abs. 2 nicht von anderem öffentlichem Recht.
- Schall: § 15 BremLBO und TA LärmNach § 15 Abs. 2 BremLBO sind Geräusche ortsfester Einrichtungen auf Baugrundstücken so zu dämmen, dass keine unzumutbaren Belästigungen entstehen. Der Wärmeplan rechnet mit dem TA-Lärm-Nachtwert von 35 dB(A) für reine Wohngebiete und weist darauf hin, dass wegen der dichten Bebauung das Potenzial für Luft-Wärmepumpen ohne Schallschutzhauben begrenzt ist.
- Denkmalschutz: Genehmigung des LandesamtsNach § 10 BremDSchG darf ein geschütztes Kulturdenkmal nur mit Genehmigung verändert oder mit An- und Aufbauten versehen werden, dasselbe gilt für Maßnahmen in der Umgebung geschützter unbeweglicher Denkmäler. Zuständig sind das Landesamt für Denkmalpflege (Sandstraße 3, Bremen, 0421 3612502) und in Bremerhaven der Magistrat. Wärmepumpen nennt das Gesetz nicht ausdrücklich.
Mehr zur Aufstellung: Standort des Außengeräts. Die Einordnung im Einzelfall treffen Bauaufsicht und Denkmalschutzbehörde.
Regionale Besonderheiten
Wärmepläne und Erdwärme in Bremen und Bremerhaven
Erdwärme: Erlaubnis und Standortauskunft
Herstellung und Betrieb von Erdsonden sind wasserrechtlich erlaubnispflichtig, zuständig ist die Wasserbehörde Bremen. Der Antrag erfolgt über die „Norddeutsche Anzeige online“ mindestens acht Wochen vor Bohrbeginn, bei mehr als 30 kW kommen Papierunterlagen dazu. Bei Bohrungen über 100 m prüft das Bergamt innerhalb von zwei Wochen, die Bohrergebnisse gehen an den Geologischen Dienst für Bremen. Für Ein- und Zweifamilienhäuser bis 30 kW ist meist keine bergrechtliche Bewilligung nötig, wenn die Bohrung mindestens 5 m Grenzabstand hält. Sonden reichen bis etwa 200 m.
Erhöhte Anforderungen gelten in den Einzugsgebieten von Trinkwasserbrunnen und bei hoch liegenden Salzstöcken (bis etwa 50 m unter der Oberfläche). Das Grundwasser enthält in Bremen fast überall zu viel Eisen und Mangan, sodass Brunnen-Wärmepumpen kaum in Frage kommen. Eine erste Standortauskunft liefert der Kartendienst Geothermie des Geologischen Dienstes, Hinweise stehen im Leitfaden Geothermie (Stand 2022).
Wärmepläne in Bremen und Bremerhaven
Die Stadtbürgerschaft Bremen hat den Wärmeplan am 21. April 2026 beschlossen. Er ist strategisch und begründet keine einklagbaren Rechte oder Pflichten (§ 23 WPG). Das Zielszenario für den Wärmebedarf sieht 45 Prozent Wärmenetzgebiete, 29 Prozent dezentrale Versorgung und 26 Prozent Prüfgebiete vor. In den Prüfgebieten könnten laut Endbericht mit Schallschutzhauben rund 71 Prozent (minus 5 dB) bis über 90 Prozent (minus 10 dB) mit dezentralen Wärmepumpen gedeckt werden. Karten stehen im Geoportal.
In Bremerhaven wurde der Endbericht am 18. November 2025 als Wärmeplan förmlich beschlossen, Ziel ist Klimaneutralität bis 2038, Schwerpunkte sind Mitte, Lehe und Geestemünde. Bremen will bis 2038 klimaneutral sein (Klimaschutzgesetz: minus 60 Prozent CO2 bis 2030, minus 85 Prozent bis 2033, minus 95 Prozent bis 2038 gegenüber 1990). Die swb-Gruppe baut Fern- und Nahwärmenetze aus, für Eigentümer zählt die Lage im Eignungsgebiet der Karte.
Beratung
Beratung in Bremen
Angebotsprüfung der Verbraucherzentrale Bremen
Kostenlos für Haushalte im Land Bremen mit vorliegenden Angeboten, bis zu drei Angebote. Sie senden einen Teilnahmebogen samt Angeboten per E-Mail an waermepumpe@vz-hb.de, danach folgt ein Beratungstermin und Sie erhalten zwei PDFs, das markierte Angebot und eine Bewertungstabelle. Bundesweit weichen laut Verbraucherzentrale die Preise vergleichbarer Geräte bei über 2.000 Angeboten bis zu 250 Prozent ab.
Zur AngebotsprüfungEnergieberatung und Wärmepumpen-Visite
Die Verbraucherzentrale berät persönlich, telefonisch, online und mit Hausbesuch (40 € Eigenanteil), Termine unter 0421 160777 oder 0800 809 802 400. Die Wärmepumpen-Visite von energiekonsens ist ein Orientierungsgespräch zu Hause für Häuser mit bis zu 10 Wohneinheiten in Bremen und Bremerhaven, Ein- und Zweifamilienhäuser zahlen 40 € Eigenanteil je Objekt (1 bis 1,5 Stunden, Online-Anmeldung).
Zur Wärmepumpen-VisiteKlima Bau Zentrum und Umwelt Beratung
Das Klima Bau Zentrum (Knochenhauerstraße 9, Bremen) bietet eine kostenlose, neutrale Erstberatung, die Bremer Umwelt Beratung berät kostenlos und anbieterunabhängig im Büro oder zu Hause (Birkenstraße 47/48, 0421 70 70 100, Mo bis Do 9 bis 15 Uhr). Ein Wärmepumpen-Angebot ist dort nicht beschrieben.
Zum Klima Bau ZentrumAngebote
Wärmepumpen-Angebote in Bremen vergleichen
Prüfen Sie Angebote in Bremen auch auf die Landesbesonderheiten: Steht der Aufstellort mit Höhe und Länge an der Grenze im Angebot? Gibt es einen Schallnachweis, besonders bei dichter Bebauung? Und ist bei einer Erdsonde geklärt, wer die Anzeige über die Norddeutsche Anzeige online vor dem Bohrbeginn übernimmt?
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So geht es weiter
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Was ein Angebot enthalten muss, steht in der Übersicht zu Wärmepumpen-Angeboten und im Ratgeber 12 Positionen im Angebot.
FAQ
Häufige Fragen zur Wärmepumpe in Bremen
Gibt es in Bremen eine Landesförderung für Wärmepumpen?
Nein, das Landesprogramm „Heizungstausch“ ist ausgelaufen, die letzte Antragsfrist war der 31. August 2025. Die BAB bietet Darlehen wie „Rund ums Haus“ und leitet die KfW-Ergänzungskredite 358 und 359 durch.
Was ist das BAB-Darlehen „Rund ums Haus“?
Ein Annuitätendarlehen bis 50.000 € für selbst genutzte oder vermietete Wohngebäude im Land Bremen, unter anderem für den Einbau erneuerbarer Heizsysteme. Bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten, bis 10 Jahre Laufzeit, ohne Grundschuld. Maßnahmenbeginn erst nach Zusage.
Wie nah darf die Wärmepumpe in Bremen an die Grundstücksgrenze?
Nach § 6 Abs. 8 BremLBO bis 2 m Höhe und 3 m Gesamtlänge je Grenze samt Fundament und Einhausung in der Abstandsfläche. Alle so privilegierten Anlagen zusammen dürfen auf einem Grundstück 18 m gegenüber Grenzen nicht überschreiten.
Brauche ich in Bremen eine Baugenehmigung für die Wärmepumpe?
Meist nicht: Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung sind nach § 61 BremLBO verfahrensfrei, freistehende Außengeräte teils nach § 61 Abs. 1 Nr. 3 (bis 3 m Höhe und 9 m Länge). Wärmepumpen werden nicht ausdrücklich genannt, und andere Vorschriften wie Schall- und Denkmalrecht bleiben zu beachten.
Was braucht eine Erdsonde in Bremen?
Eine wasserrechtliche Erlaubnis der Wasserbehörde, beantragt über die Norddeutsche Anzeige online mindestens acht Wochen vor Bohrbeginn. Bei Bohrungen über 100 m prüft das Bergamt, die Bohrergebnisse gehen an den Geologischen Dienst. Erhöhte Anforderungen gelten bei Trinkwasserbrunnen und hoch liegenden Salzstöcken.
Darf in Bremen eine Brunnen-Wärmepumpe genutzt werden?
Das Grundwasser enthält laut Endbericht des Wärmeplans fast überall zu viel Eisen und Mangan, sodass Brunnen-Wärmepumpen kaum in Frage kommen. Eine Standortauskunft liefert der Kartendienst Geothermie des Geologischen Dienstes.
Wie weit sind die Wärmepläne in Bremen und Bremerhaven?
Die Stadtbürgerschaft Bremen hat den Plan am 21. April 2026 beschlossen, Bremerhaven den Wärmeplan am 18. November 2025. Beide sind strategisch und begründen für Eigentümer keine Pflichten. Karten zeigen, ob Ihr Gebiet für Wärmenetz oder dezentrale Versorgung vorgesehen ist.
Was kostet die Angebotsprüfung der Verbraucherzentrale Bremen?
Die Prüfung von bis zu drei Wärmepumpen-Angeboten ist für Haushalte im Land Bremen kostenlos. Ein Hausbesuch der Energieberatung kostet 40 € Eigenanteil, die Wärmepumpen-Visite von energiekonsens für Ein- und Zweifamilienhäuser ebenfalls 40 €.
Quellen
- Freie Hansestadt Bremen – Umsetzungsstrategie Wärmeplan Stadt Bremen (06.03.2026)
- Bremer Aufbau-Bank – Heizungsförderung
- Bremer Aufbau-Bank – Rund ums Haus
- Bremische Landesbauordnung vom 29. Mai 2024 (Transparenzportal)
- Verbraucherzentrale Bremen – Stellungnahme zur Landesbauordnung (15.12.2023)
- Landesamt für Denkmalpflege Bremen – Merkblatt Denkmalschutz
- Freie Hansestadt Bremen – Endbericht Wärmeplan Stadt Bremen (Februar 2026)
- Verbraucherzentrale Bremen – Stationäre Energieberatung
- Verbraucherzentrale Bremen – Beratung zu Wärmepumpenangeboten
- Verbraucherzentrale Bremen – Wärmepumpenboom hält an (24.09.2026)
- energiekonsens – Wärmepumpen-Visite
- Klima Bau Zentrum Bremen
- Wärmepumpeninitiative Bremen und Bremerhaven
- Bremer Umwelt Beratung
- Freie Hansestadt Bremen – Wärmeplanung
- Bremische Bürgerschaft – Drucksache 21/773 S (Wärmeplan)
- Geoportal Bremen – Wärmeplanung
- Stadt Bremerhaven – Kommunale Wärmeplanung
- Geologischer Dienst für Bremen – Leitfaden Geothermie (2022)
- Senator für Umwelt – Informationen zur Erdwärmenutzung
- Geologischer Dienst für Bremen – Kartendienst Geothermie
- Geologischer Dienst für Bremen – Anlagenplanung
- Senatspressestelle – Antwort zu Wärmepumpen im Land Bremen (März 2021)
Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Energieberatung im Einzelfall. Förderprogramme und Vorschriften ändern sich; maßgeblich sind die Angaben der zuständigen Stellen. Alle Angaben ohne Gewähr, Stand: 24. Oktober 2026.
