Start›Wärmepumpen Angebote›Hessen
Wärmepumpe in Hessen: Förderung, Regeln und Angebote
Was in Hessen zusätzlich zur Bundesförderung gilt: die Förderlage bei Land und Kommunen, Genehmigungsfreiheit und Abstandsregel der HBO, der Erdsonden-Erlass, Wärmeplanung und der Angebotscheck der Verbraucherzentrale.
- Hessen-spezifisch recherchiert
- Mit amtlichen Quellen
- Kostenlos Angebote einholen
- Bis zu 4 regionale Fachbetriebe
Von der Redaktion Wärmepumpen Vergleichsportal · Stand: 23. Oktober 2026
Wärmepumpe in Hessen: Was Eigentümer wissen sollten
Beim Neubau ist Hessen auf die Wärmepumpe umgeschwenkt: 72,1 Prozent der 2024 genehmigten Wohngebäude planten Luft- oder Wasserwärmepumpen als primäre Heizung, 2014 waren es 31,3 Prozent. Im Bestand sieht es anders aus. Beim Zensus 2022 heizten nur 2,3 Prozent der hessischen Wohnungen vorrangig mit Solar, Geothermie oder Wärmepumpen, bei Gebäuden ab Baujahr 2016 waren es 21,2 Prozent.
Wer im Bestand wechselt, findet in Hessen kaum Landesförderung, dafür aber klare Baurechtsregeln: Wärmepumpen sind genehmigungsfrei und dürfen unter Bedingungen sehr nah an die Grenze, bei Erdsonden gilt seit 2025 ein neuer Erlass. Diese Seite fasst zusammen, was für Hessen gilt, und nennt die Quellen.
Das Wichtigste in Kürze
- Förderung: Ein hessisches Landesprogramm für Wärmepumpen haben wir nicht gefunden. Einzelne Kreise und Versorger zahlen Zuschüsse oder Boni, einige sind ausgeschöpft.
- Genehmigung: Elektrische Wärmepumpen bis 1.000 kW sind nach § 63 HBO baugenehmigungsfrei, die Bauherrschaft muss aber eine Fachfirma beauftragen.
- Abstand: Bis 2 m Höhe lösen Wärmepumpen keine Abstandsfläche aus und dürfen an der Grenze oder mit 1 m Abstand stehen (höchstens 3 m Länge an der Grenze).
- Erdsonden: Jede Sonde braucht eine wasserrechtliche Erlaubnis, die Behörde entscheidet binnen drei Monaten. In den Wasserschutzzonen I bis IIIA sind Sonden unzulässig.
- Wärmeplanung: Gemeinden über 20.000 Einwohner müssen nach dem Landesrecht seit 2023 planen, für Großstädte galt der 30.06.2026.
- Angebote prüfen: Der Angebotscheck der Verbraucherzentrale ist kostenfrei und prüft bis zu drei Angebote.
Förderung
Förderung in Hessen: Bundesförderung ist die Hauptsache
Auf den Seiten der Landesenergieagentur LEA Hessen steht bei der Wärmepumpe-Förderung nur die Bundesförderung. Ein hessisches Landesprogramm für Wärmepumpen haben wir nicht gefunden. Zusätzliche Mittel gibt es höchstens bei einzelnen Landkreisen und Energieversorgern.
Landesprogramm für Wärmepumpen
Die LEA-Seiten „Fördermittel finden“ und „Wärmepumpe: Förderung“ nennen für Wärmepumpen nur die Bundesförderung, kein hessisches Landes- oder Kommunalprogramm. Wir haben keins gefunden. Fragen Sie im Zweifel bei der LEA nach.
Zur LEA HessenWIBank: PV-Anlagen-Darlehen
Das Land gibt 1,50 Prozent Zinszuschuss (10 Jahre, 10.000 bis 50.000 €, nur selbstgenutzte Wohnimmobilien, Antrag vor Installationsbeginn). Gefördert werden Photovoltaik, Speicher und Regeltechnik. Wärmepumpen nennt das Programm nicht.
Zur WIBankWIBank: Hessen-Darlehen
Zinsgünstiges Darlehen für Neubau und Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum, beim Erwerb mit Modernisierungsanteil. Es ist kein Programm für einen reinen Heizungstausch im Bestand. Einkommensgrenze nach § 5 HWoFG, Festzins 1,6 Prozent bei Gebrauchtimmobilien. Zur Kombination mit KfW 458 haben wir keine Aussage gefunden.
Zur RichtlinieLandkreise und Versorger: Stand Oktober 2026
| Stadt / Träger | Programm | Förderung und Hinweis | Status |
|---|---|---|---|
| Landkreis Gießen | Klimageld | 65 € je vermiedener Tonne CO2. Der Heizungsaustausch ist wählbar, auch mit Wärmepumpe als Zielsystem. Es gibt keinen Rechtsanspruch, Anträge werden nicht nach 2027 übertragen. Das Programm gilt für den Landkreis. | Haushaltsmittel 2026 ausgeschöpft |
| Stadt Marburg | Klimafreundlich Wohnen | Das Programm ist ausgesetzt. Ausnahme: Maßnahmen, die bis 31.08.2025 beauftragt wurden, Anträge dafür sind bis 31.10.2026 möglich. Die Seite nennt weder Wärmepumpe noch Beträge. | Ausgesetzt |
| ENTEGA (Darmstadt) | Förderung für Kunden | 500 € für den Umstieg auf eine Elektro-Wärmepumpe, 500 € für Wärmepumpe plus PV, 350 € für Wärmepumpe zusammen mit einer Erdgasanlage, dazu bis zu 500 € für die Zählerschrank-Modernisierung. Die Seite nennt keine Frist, keine Region und kein Kundenerfordernis, die Formulare tragen den Zusatz 2026. | Bitte Voraussetzungen erfragen |
In Darmstadt listet die Stadt nur Photovoltaik, Zisternen und Bäume, Kassel nennt auf der Wärmeplanungsseite KfW, BAFA und WIBank, und Wiesbaden nennt keine eigenen städtischen Wärmepumpen-Programme. Zu Frankfurt konnten wir die Förderseite nicht prüfen. Fragen Sie bei Ihrer Kommune nach dem Stand, bevor Sie beauftragen.
Die Bundesförderung (KfW 458) gilt zusätzlich in allen Ländern, die aktuellen Sätze stehen auf der Seite Wärmepumpen Angebote und auf der Seite Wärmepumpe Förderung 2026; die Preise erklärt Wärmepumpe Kosten 2026.
Angebote für Ihr Haus in Hessen vergleichen
Beschreiben Sie Ihr Haus einmal. Bis zu vier regionale Fachbetriebe melden sich mit eigenen Angeboten, kostenlos und unverbindlich.
Regeln und Genehmigung
Genehmigung, Abstand und Schall nach hessischem Recht
Maßgeblich sind die Hessische Bauordnung (HBO, Stand Oktober 2025), das Denkmalschutzrecht und die TA Lärm. Die Erleichterungen für Wärmepumpen stammen aus der HBO-Änderung vom 22. November 2022 und stehen im Text von Oktober 2025 unverändert.
- Genehmigung: baugenehmigungsfrei mit FachfirmaElektrisch betriebene Wärmepumpen bis 1.000 kW elektrischer Aufnahmeleistung sind nach § 63 HBO in Verbindung mit der Anlage (Abschnitt I Nr. 3.8) baugenehmigungsfrei. Vorbehalt nach Abschnitt IV Nr. 6: Die Bauherrschaft muss eine branchenspezifische Fachfirma beauftragen. Ohne Bauantrag entfällt die Vorabprüfung, Eigentümer, Planer und Fachfirma müssen die Einhaltung der Vorschriften selbst sicherstellen (§ 62 Abs. 2 HBO).
- Abstand: bis 2 m Höhe keine AbstandsflächeNach § 6 Abs. 9 Nr. 4 HBO dürfen gebäudeunabhängige Wärmepumpen und Wärmepumpen an Gebäuden (einschließlich Fundament und Einhausung) bis 2 m Höhe in den Abstandsflächen stehen. Sie lösen keine eigene Abstandsfläche aus.
- Grenzabstand: an der Grenze oder mit 1 mNach § 6 Abs. 10 Satz 1 Nr. 11 HBO sind solche Wärmepumpen unmittelbar an der Grenze oder mit 1 m Mindestabstand zulässig, wenn sie höchstens 2 m hoch sind und höchstens 3 m Gesamtlänge entlang der Grenze einnehmen. § 6 Abs. 11 schließt die Erleichterung aus, wenn ein Bebauungsplan oder eine Satzung die Abstandsflächentiefe verbindlich festlegt, oder wenn nach § 34 BauGB abweichende Abstände zulässig sind. Größere Anlagen brauchen eine Abweichung nach § 73 HBO.
- Bebauungsplan: Lage auf nicht überbaubarer FlächeSteht die Wärmepumpe auf nicht überbaubarer Grundstücksfläche, ist eine Ausnahme nach § 23 Abs. 5 Satz 2 BauNVO möglich, ohne Rechtsanspruch. Bei verfahrensfreien Vorhaben entscheidet die Gemeinde im Verfahren nach § 73 Abs. 4 HBO (Vordruck BAB 10). Alternativ kommt eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB in Betracht.
- Schall: TA Lärm und LärmabschätzungMaßgeblich ist § 22 BImSchG mit der TA Lärm. Der gemeinsame Leitfaden der Landesstellen verlangt mindestens eine Lärmabschätzung nach dem LAI-Leitfaden. Zuständig sind in der Regel die unteren Immissionsschutzbehörden (Landkreis oder Magistrat der kreisfreien Stadt).
- Denkmalschutz: GenehmigungNach Angaben der Stadt Wiesbaden braucht jede bauliche Maßnahme an oder in einem Kulturdenkmal eine denkmalrechtliche Genehmigung, auch ohne Baugenehmigung, und der Umgebungsschutz gilt ebenfalls. Antragsstelle ist die Untere Denkmalschutzbehörde. Wärmepumpen werden dort nicht ausdrücklich erwähnt, Paragraphen des Denkmalschutzgesetzes haben wir nicht belegt.
Mehr zur Aufstellung: Standort des Außengeräts. Die Einordnung im Einzelfall treffen Bauaufsicht, Gemeinde und Denkmalschutzbehörde.
Regionale Besonderheiten
Erdwärme und kommunale Wärmeplanung in Hessen
Erdwärme: Erlass seit 2025 und Standortauskunft
Jede Erdwärmesonde braucht eine wasserrechtliche Erlaubnis, über die die Wasserbehörde binnen drei Monaten entscheidet. Der Erlass des Landes gilt für Bohrungen bis 400 m und ist seit dem 1. Januar 2025 in Kraft, ältere Verfahren laufen nach altem Erlass weiter. Anträge gehen an die Wasserbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, das Formular liegt beim HLNUG. In den Wasserschutzzonen I, II, III und IIIA sind Sonden unzulässig, Zone IIIB gilt als sensibel mit Einzelfallprüfung.
Bei Bohrungen tiefer als 100 m gelten § 127 BBergG und die Hessische Bergverordnung, außerdem muss das Einvernehmen des BASE hergestellt werden (etwa vier bis sechs Wochen), und die Bohrung ist beim HLNUG anzuzeigen. Die Standortauskunft liefern der Wasserviewer (Fachthema Standortbeurteilung Erdwärme) und der Geologie-Viewer mit der Bewertung günstig, ungünstig oder unzulässig. Bei ungünstig prüft das HLNUG den Einzelfall, laut Seite wird über 90 Prozent der Vorhaben trotzdem gebaut.
Kommunale Wärmeplanung
Nach dem Hessischen Energiegesetz müssen Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern seit dem 29. November 2023 planen, das betrifft knapp 60 Kommunen. Das Bundesgesetz setzt für Gemeinden über 100.000 Einwohner den 30. Juni 2026 und für kleinere den 30. Juni 2028. Die Landesverordnung vom 12. November 2025 macht die Gemeinden zu planungsverantwortlichen Stellen und erlaubt Gemeinden unter 10.000 Einwohnern ein vereinfachtes Verfahren, sie gilt bis 31. Dezember 2032.
Wiesbaden hat seinen Wärmeplan am 23. Juni 2026 beschlossen und beim Regierungspräsidium Darmstadt eingereicht. Er soll Fernwärme in zentralen Gebieten ausbauen und Wärmepumpen dort einsetzen, wo Fernwärme unwirtschaftlich ist. Er entfaltet laut Stadt keine direkte rechtliche Wirkung auf einzelne Grundstücke. Fragen Sie bei Ihrer Gemeinde nach dem Stand, bevor Sie sich für Wärmepumpe oder Wärmenetz entscheiden.
Beratung
Beratung in Hessen
Angebotscheck der Verbraucherzentrale
Kostenfrei: Sie laden bis zu drei Angebote als PDF oder JPG hoch (höchstens 20 MB), wählen Hessen aus und erhalten laut Seite in zwei bis drei Wochen eine Rückmeldung. Danach folgt eine Beratung per Video oder Telefon, Ergebnis sind das markierte Angebot und eine Tabelle mit den technischen Daten samt Bewertung. Geprüft wird laut Pressemeldung auch die Förderfähigkeit.
Zum AngebotscheckEnergieberatung der Verbraucherzentrale Hessen
Beratung per Telefon, Video, in der Beratungsstelle und online ist in der Regel kostenfrei, die Vor-Ort-Beratung kostet 40 €. Für einkommensschwache Haushalte ist laut LEA das gesamte Angebot kostenfrei. Beratungsstellen unter anderem in Darmstadt, Frankfurt, Fulda, Gießen, Kassel, Rüsselsheim und Wiesbaden, Hotline 0800 809 802 400.
Zur EnergieberatungLEA Hessen und regionale Stellen
Die Landesenergieagentur erreichen Sie unter 0611 95017-8400, sie bietet einen kostenlosen WärmepumpenCheck online und ein Fördermittel-Portal. In Wiesbaden bietet die Klimaschutzagentur eine kostenfreie 45-Minuten-Erstberatung.
Zur LEA HessenAngebote
Wärmepumpen-Angebote in Hessen vergleichen
Prüfen Sie Angebote in Hessen mit Blick auf die Landesregeln: Beauftragt das Angebot eine branchenspezifische Fachfirma, wie es die HBO verlangt? Steht der Aufstellort mit Höhe und Länge an der Grenze im Angebot, und passt er zu den Grenzen der Erleichterung? Wird bei einer Erdsonde die wasserrechtliche Erlaubnis eingeplant, einschließlich der Anzeige beim HLNUG?
Über das Portal erhalten Sie kostenlos Angebote von bis zu vier Fachbetrieben aus Ihrer Region. Mit der Checkliste und dem kostenfreien Angebotscheck der Verbraucherzentrale können Sie sie gründlich prüfen, bevor Sie unterschreiben.
So geht es weiter
- Formular ausfüllen, in wenigen Minuten
- Bis zu vier regionale Fachbetriebe melden sich
- Kostenlos und unverbindlich vergleichen
Was ein Angebot enthalten muss, steht in der Übersicht zu Wärmepumpen-Angeboten und im Ratgeber 12 Positionen im Angebot.
FAQ
Häufige Fragen zur Wärmepumpe in Hessen
Gibt es in Hessen ein Landesprogramm für Wärmepumpen?
Wir haben keins gefunden: Die LEA Hessen nennt bei der Wärmepumpe-Förderung nur die Bundesförderung. Das WIBank-Darlehen für Photovoltaik und das Hessen-Darlehen für Neubau und Erwerb sind keine Programme für den Heizungstausch im Bestand.
Brauche ich in Hessen eine Baugenehmigung für eine Wärmepumpe?
Nein, elektrisch betriebene Wärmepumpen bis 1.000 kW sind nach § 63 HBO baugenehmigungsfrei. Die Bauherrschaft muss aber eine branchenspezifische Fachfirma beauftragen, und Eigentümer, Planer und Fachfirma müssen die Einhaltung der Vorschriften selbst sicherstellen.
Wie nah darf die Wärmepumpe in Hessen an die Grundstücksgrenze?
Nach § 6 Abs. 10 Satz 1 Nr. 11 HBO unmittelbar an der Grenze oder mit 1 m Mindestabstand, wenn sie höchstens 2 m hoch ist und höchstens 3 m Gesamtlänge entlang der Grenze einnimmt. Die Erleichterung gilt nicht, wenn ein Bebauungsplan oder eine Satzung die Abstandsflächentiefe verbindlich festlegt.
Was gilt, wenn die Wärmepumpe außerhalb des Baufensters stehen soll?
Dann ist nach § 23 Abs. 5 Satz 2 BauNVO eine Ausnahme möglich, ohne Rechtsanspruch. Bei verfahrensfreien Vorhaben entscheidet die Gemeinde im Verfahren nach § 73 Abs. 4 HBO, alternativ kommt eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB in Betracht.
Was braucht eine Erdsonde in Hessen?
Eine wasserrechtliche Erlaubnis der Wasserbehörde von Landkreis oder kreisfreier Stadt, über die binnen drei Monaten entschieden wird. In den Schutzzonen I, II, III und IIIA sind Sonden unzulässig. Bohrungen tiefer als 100 m unterliegen zusätzlich dem Bergrecht, das BASE-Einvernehmen dauert etwa vier bis sechs Wochen.
Wo prüfe ich, ob Erdwärme auf meinem Grundstück möglich ist?
Im Wasserviewer (Fachthema Standortbeurteilung Erdwärme) oder im Geologie-Viewer des Landes. Die Bewertung lautet günstig, ungünstig oder unzulässig. Bei ungünstig prüft das HLNUG den Einzelfall.
Bis wann gibt es kommunale Wärmepläne in Hessen?
Gemeinden über 100.000 Einwohner bis 30. Juni 2026, kleinere bis 30. Juni 2028. Nach dem Landesrecht müssen Gemeinden über 20.000 Einwohner schon seit November 2023 planen. Wiesbaden hat im Juni 2026 beschlossen.
Was kostet der Angebotscheck der Verbraucherzentrale in Hessen?
Der Angebotscheck für bis zu drei Wärmepumpen-Angebote ist kostenfrei. Die Vor-Ort-Beratung der Verbraucherzentrale kostet 40 €, für einkommensschwache Haushalte ist das Angebot laut LEA kostenfrei.
Quellen
- LEA Hessen – Wärmepumpe: Förderung
- LEA Hessen – Fördermittel finden
- WIBank – PV-Anlagen-Darlehen
- WIBank – Richtlinie Hessen-Darlehen
- Landkreis Gießen – Klimageld
- Stadt Marburg – Förderprogramme
- ENTEGA – Förderung
- Stadt Darmstadt – Förderprogramme
- Stadt Kassel – Kommunale Wärmeplanung
- Stadt Wiesbaden – Beratung und Förderung
- Hessische Bauordnung, Stand Oktober 2025 (Broschüre)
- Hessen Agentur – Leitfaden zu Wärmepumpen (12.06.2024)
- Stadt Wiesbaden – Denkmalrechtliche Genehmigung
- Verbraucherzentrale Hessen – Energieberatung
- LEA Hessen – Erstberatung für die Hausmodernisierung
- Verbraucherzentrale – Wärmepumpen-Angebote
- Verbraucherzentrale Hessen – Beratung zu Wärmepumpenangeboten (02.07.2025)
- LEA Hessen – Wärmepumpe
- hessenschau – Wärmepläne werden für viele Gemeinden teuer (29.11.2024)
- Gesetz- und Verordnungsblatt Hessen Nr. 73 (17.11.2025)
- Stadt Wiesbaden – Magistrat beschließt kommunale Wärmeplanung (23.06.2026)
- Hessisches Landwirtschaftsministerium – Anforderungen des Gewässerschutzes an Erdwärmesonden
- HLNUG – FAQ zur Erdwärme als Alternative zur Öl- oder Gasheizung
- Wasserviewer Hessen
- Geologie-Viewer Hessen
- Hessisches Statistisches Landesamt – Baugenehmigungen 2024
- Hessisches Statistisches Landesamt – Zensus 2022, Energieträger
Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Energieberatung im Einzelfall. Förderprogramme und Vorschriften ändern sich; maßgeblich sind die Angaben der zuständigen Stellen. Alle Angaben ohne Gewähr, Stand: 23. Oktober 2026.
