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Wärmepumpe in Baden-Württemberg: Förderung, Regeln und Angebote

Was in Baden-Württemberg zusätzlich zur Bundesförderung gilt: städtische Zuschüsse, Landesbauordnung, EWärmeG, Erdwärme-Vorauskunft und der Angebotscheck der Verbraucherzentrale.

  • Baden-Württemberg-spezifisch
  • Städteprogramme im Überblick
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  • Bis zu 4 regionale Fachbetriebe
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Von der Redaktion Wärmepumpen Vergleichsportal · Stand: 23. Oktober 2026

Wärmepumpe in Baden-Württemberg: Was hier anders ist

Baden-Württemberg gehört bei Wärmepumpen zu den Spitzenreitern: Laut Statistischem Landesamt nutzten 2022 rund 144.400 Wohngebäude (knapp 6 Prozent) eine Wärmepumpe, und 2023 war sie in 73 Prozent der neuen Wohngebäude die Hauptheizung. Gleichzeitig heizt noch etwa drei Viertel der Wohngebäude mit Öl oder Gas. Wer im Bestand wechselt, trifft auf eine Mischung aus Bundes-, Landes- und Kommunalregeln.

Besonders ist die Förderlandschaft: Das Land selbst zahlt privaten Eigentümern keinen Zuschuss, dafür gibt es das L-Bank-Darlehen und einzelne Städte mit eigenen Programmen. Dazu kommen das Landes-EWärmeG für ältere Gebäude, eine ausführliche Vorauskunft für Erdwärme (ISONG) und ein kostenloser Angebotscheck der Verbraucherzentrale.

Das Wichtigste in Kürze

  • Landesförderung: Das frühere Klimaschutz-Plus gilt nicht für private Eigentümer. Die L-Bank bietet ein zinsverbilligtes Darlehen.
  • Städte: Stuttgart zahlt für elektrische Wärmepumpen 300 € je kW (Richtlinie seit 01.05.2026), Mannheim bis zu 4.000 € im Ein- und Zweifamilienhaus.
  • Genehmigung: Wärmepumpen sind nach Auskunft des Ministeriums grundsätzlich verfahrensfrei und brauchen keinen Grenzabstand.
  • EWärmeG: Bei Gebäuden, die am 01.01.2009 schon standen, gilt beim Heizungstausch weiter die 15-Prozent-Pflicht, eine Wärmepumpe erfüllt sie.
  • Erdwärme: Vorauskunft über ISONG des LGRB, Ansprechstelle ist die untere Wasserbehörde.
  • Angebote prüfen: Der Angebotscheck der Verbraucherzentrale BW ist für Haushalte im Land kostenlos.

Förderung

Förderung in Baden-Württemberg: Darlehen vom Land, Zuschüsse von Städten

Ein eigenes Landesprogramm mit Zuschuss für Wärmepumpen bei Privatpersonen haben wir nicht gefunden. Zusätzlich zur Bundesförderung kommen in Baden-Württemberg ein Landesdarlehen und teils städtische Zuschüsse in Frage. Die Programme der Städte sind begrenzt und ändern sich oft.

Nicht für Privatpersonen

Klimaschutz-Plus (Land)

Das frühere Landesprogramm ist in neuer Fassung für Kommunen, Unternehmen, Vereine und Kirchen gedacht. Private Hauseigentümer können daraus keinen Zuschuss für eine Wärmepumpe beantragen.

Zum Umweltministerium
Darlehen

L-Bank Kombi-Darlehen Wohnen

Zinsverbilligter Kredit von 5.000 bis meist 200.000 € je Wohneinheit, Laufzeiten 10, 20, 30 oder 35 Jahre, Antrag über die Hausbank. Voraussetzung ist eine Basisförderung, etwa die Bundesförderung (BEG). Die Klimaprämie gibt es seit 01.01.2025 nicht mehr. Eine Wärmepumpe nennt die Seite nicht ausdrücklich, lassen Sie die Eignung bei der Hausbank klären.

Zur L-Bank
Kommunal, Mittelvorbehalt

Stuttgart: Heizungsprogramm

Für elektrische Wärmepumpen zahlt die Stadt 300 € je kW, höchstens 100.000 € je Antrag. Das Gerät muss auf der BAFA-Liste stehen, bei Luft-Wasser gilt eine Mindest-JAZ von 3,5 (Denkmal 3,0). 10 Prozent Bonus gibt es zum Beispiel mit FamilienCard, Wohngeld-Lastenzuschuss oder Denkmalschutz. Kumulierbar mit BAFA, KfW und L-Bank, bei KfW-Kombination höchstens 60 Prozent Gesamtförderung. Richtlinie gültig seit 01.05.2026.

Zum Heizungsprogramm

Weitere Städte im Überblick

Stadt / TrägerProgrammFörderung und HinweisStatus
MannheimFörderprogramme der KlimaschutzagenturZuschuss für Wärmepumpen orientiert sich an der BEG-Förderung: bis zu 4.000 € im Ein- und Zweifamilienhaus, bis zu 5.000 € im Mehrfamilienhaus, dazu Einkommensbonus und 500 € Finanzierungsbonus bei Kreditaufnahme. BEG-Kombination ist Pflicht, nicht in Fernwärme-Versorgungs- und Ausbaugebieten.Neustart 11.03.2026, Mittelstand bitte erfragen
KarlsruheKlimaBonusDas Budget 2026 von 1,3 Mio. € ist vollständig gebunden, die Antragstellung 2026 ist geschlossen. Das Programm wird überarbeitet und soll 2027 neu starten. Wärmepumpen werden in der Meldung nicht ausdrücklich genannt.2026 ausgeschöpft
HeidelbergRichtlinie Rationelle EnergieverwendungDie neue Richtlinie gilt für Anträge ab 01.07.2026 mit 250.000 € Budget. Genannt werden Photovoltaik und Mieterstrom, ein Wärmepumpen-Zuschuss steht nicht darin.Kein Wärmepumpen-Zuschuss genannt

Bei Stuttgart gilt außerdem: Das Sanierungsprogramm ESP-Wohnen nimmt seit 14.08.2026 keine neuen Anträge mehr an, die Mittel für 2026 sind ausgeschöpft. Programme anderer Städte und Stadtwerke haben wir nicht vollständig geprüft. Fragen Sie bei Ihrer Kommune nach, bevor Sie beauftragen, denn viele Programme verlangen den Antrag vor Auftragsvergabe.

Die Bundesförderung (KfW 458) gilt zusätzlich in allen Ländern, die aktuellen Sätze stehen auf der Seite Wärmepumpen Angebote und auf der Seite Wärmepumpe Förderung 2026; die Preise erklärt Wärmepumpe Kosten 2026.

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Regeln und Genehmigung

Genehmigung, Abstand, EWärmeG und Schall in Baden-Württemberg

Maßgeblich sind die Landesbauordnung (LBO), das Denkmalschutzrecht, das Landes-EWärmeG und die TA Lärm. Die Hinweise zur LBO stützen sich auf eine Auskunft des Landesministeriums an den Landtag.

  • Genehmigung: grundsätzlich verfahrensfreiNach Auskunft des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen vom 9. August 2024 (Landtags-Drucksache 17/7222) sind Wärmepumpen nach Nr. 3 b des Anhangs zu § 50 Abs. 1 LBO grundsätzlich verfahrensfrei. Genehmigungsbedürftig sind sie nur im Zusammenhang mit einem genehmigungspflichtigen Bauvorhaben, wenn die Wärmepumpe die einzige Wärmequelle ist. Dann kommen das vereinfachte Verfahren (§ 52) oder die Kenntnisgabe (§ 51) in Betracht.
  • Abstand: kein GrenzabstandWegen der geringen Wandhöhe und -fläche brauchen Wärmepumpen nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 LBO laut Ministerium keinen Grenzabstand und dürfen in Abstandsflächen stehen. Mindestabstände zu Nachbargebäuden können sich aber aus dem Lärmschutz ergeben.
  • Bebauungsplan: Lage außerhalb des BaufenstersSteht das Gerät außerhalb des im Bebauungsplan festgesetzten Baufensters, geht es um Bauplanungsrecht (§ 23 Abs. 5 BauNVO), nicht um die LBO. Dann braucht es eine behördliche Zulassung auf Antrag. Klären Sie das vor der Planung mit dem Bauamt.
  • Schall: Richtwerte am NachbarfensterNach TA Lärm gelten am Nachbarfenster im reinen Wohngebiet 50 dB(A) tags und 35 dB(A) nachts (22 bis 6 Uhr), im allgemeinen Wohngebiet 55 und 40 dB(A). Rechtlich relevant wird der Schall meist bei Nachbarbeschwerden. Im Genehmigungsfall genügt oft eine überschlägige Schallprognose.
  • EWärmeG: 15 Prozent erneuerbar bei älteren GebäudenFür Gebäude, die am 1. Januar 2009 schon standen, gilt beim Heizungstausch weiter das Landesgesetz: Mindestens 15 Prozent der Wärme müssen erneuerbar sein oder es sind Ersatzmaßnahmen nötig. Eine elektrische Wärmepumpe führt das Umweltministerium als Erfüllungsoption auf. Die Pflicht gilt zusätzlich zu den Vorgaben des Bundes.
  • Denkmalschutz: vorher mit der Behörde sprechenBei Kulturdenkmalen sollten Sie den Standort des Außengeräts vor der Planung mit der Denkmalschutzbehörde abstimmen. Ob ein Außengerät genehmigt werden muss, entscheidet die Behörde im Einzelfall. Stuttgart gewährt bei Denkmalschutz einen Bonus von 10 Prozent und senkt die geforderte Mindest-JAZ.

Mehr zur Aufstellung: Standort des Außengeräts. Die Einordnung im Einzelfall treffen Bauamt, Wasserbehörde und Denkmalschutzbehörde.

Regionale Besonderheiten

Erdwärme und kommunale Wärmeplanung in Baden-Württemberg

Erdwärme: Vorauskunft und Gipskeuper

Erste Ansprechstelle für Erdsonden ist die untere Wasserbehörde im Landratsamt. Zur Vorauskunft dient das Informationssystem ISONG des Landesamts für Geologie. Bei Sonden über 100 m Tiefe gibt das Landesamt generell hydrogeologische Stellungnahmen mit Auflagen ab, bei flacheren Bohrungen nur auf Anforderung der Behörde. In Wasserschutzgebieten sind Sonden in der Regel nicht zulässig, Ausnahmen gibt es im Einzelfall.

Eine baden-württembergische Besonderheit ist der Gipskeuper: In Staufen führten Bohrungen im September 2007 vermutlich wegen mangelhafter Abdichtung zu Quellvorgängen. Die Hebung betrug bis März 2026 rund 65 cm, das Wasser muss weiter abgepumpt werden. Beauftragen Sie Erdsonden deshalb nur bei erfahrenen, zertifizierten Bohrfirmen und lassen Sie sich die Abdichtung nachweisen. Mehr beim LGRB.

Kommunale Wärmeplanung

Seit der Änderung des Klimaschutzgesetzes müssen alle Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg einen Wärmeplan erstellen. Städte über 100.000 Einwohner hatten dafür bis 30. Juni 2026 Zeit, alle übrigen haben bis 30. Juni 2028. 104 Stadtkreise und Große Kreisstädte waren bereits vorher bis Ende 2023 verpflichtet.

Den Stand zeigt der Energieatlas BW: Von 1.101 Kommunen waren am 1. Oktober 2026 196 abschließend geprüft, 180 eingereicht und 206 in Planung, bei 519 ist der Stand unbekannt. Schauen Sie nach, ob Ihre Gemeinde schon einen Plan hat, bevor Sie sich für Wärmepumpe oder Fernwärme entscheiden.

Beratung

Beratung in Baden-Württemberg

Angebotscheck der Verbraucherzentrale BW

Die Verbraucherzentrale prüft bis zu drei Wärmepumpen-Angebote. Sie senden einen Erfassungsbogen und die Angebote per E-Mail, danach folgt ein Videotermin mit einer Energieberatung. Für Haushalte in Baden-Württemberg ist der Check kostenlos. Geprüft werden unter anderem Heizlastberechnung, hydraulischer Abgleich, Heizkörpertausch und Entsorgung der Altanlage.

Zum Angebotscheck

Energieberatung und Hausbesuch

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale erreichen Sie unter 0800 809 802 400. Eine Beratung bei Ihnen zu Hause kostet laut Verbraucherzentrale höchstens 40 €.

Zur Energieberatung

Zukunft Altbau und Energieagenturen

Die Hotline von Zukunft Altbau (KEA-BW) erreichen Sie unter 08000 12 33 33, montags bis freitags von 9 bis 13 Uhr. Die KEA-BW listet 33 regionale Energieagenturen, zum Beispiel in Mannheim, Heidelberg, Stuttgart und Freiburg.

Zu den Energieagenturen

Angebote

Wärmepumpen-Angebote in Baden-Württemberg vergleichen

Prüfen Sie Angebote hier auch auf die Landesregeln: Wird für ältere Gebäude die EWärmeG-Pflicht erwähnt und erfüllt? Steht bei einer Erdsonde, wer die Anzeige bei der Wasserbehörde übernimmt und welche Bohrfirma beauftragt wird? Und passt die Geräteauswahl zu den Programmen Ihrer Stadt, etwa der BAFA-Liste und den Mindest-JAZ-Werten in Stuttgart?

Über das Portal erhalten Sie kostenlos Angebote von bis zu vier Fachbetrieben aus Ihrer Region. Mit der Checkliste und dem Angebotscheck der Verbraucherzentrale BW können Sie sie gründlich prüfen, bevor Sie unterschreiben.

So geht es weiter

  • Formular ausfüllen, in wenigen Minuten
  • Bis zu vier regionale Fachbetriebe melden sich
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Was ein Angebot enthalten muss, steht in der Übersicht zu Wärmepumpen-Angeboten und im Ratgeber 12 Positionen im Angebot.

FAQ

Häufige Fragen zur Wärmepumpe in Baden-Württemberg

Gibt es in Baden-Württemberg einen Landeszuschuss für Wärmepumpen?

Wir haben für Privatpersonen keinen gefunden. Das Programm Klimaschutz-Plus gilt in neuer Fassung für Kommunen, Unternehmen, Vereine und Kirchen. Für private Eigentümer bietet die L-Bank ein zinsverbilligtes Darlehen, das eine Basisförderung wie die BEG voraussetzt.

Braucht eine Wärmepumpe in Baden-Württemberg eine Baugenehmigung?

Nach Auskunft des Ministeriums grundsätzlich nicht: Wärmepumpen sind nach Nr. 3 b des Anhangs zu § 50 Abs. 1 LBO verfahrensfrei. Genehmigungsbedürftig sind sie nur im Zusammenhang mit einem genehmigungspflichtigen Bauvorhaben, wenn sie die einzige Wärmequelle ist.

Welchen Abstand braucht die Wärmepumpe zur Grundstücksgrenze?

Nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 LBO braucht sie laut Ministerium keinen Grenzabstand und darf in Abstandsflächen stehen. Mindestabstände zu Nachbargebäuden können sich aus dem Lärmschutz ergeben, nachts gelten im reinen Wohngebiet 35 dB(A) am Nachbarfenster.

Gilt das EWärmeG beim Heizungstausch noch?

Für Gebäude, die am 1. Januar 2009 schon standen, ja: Mindestens 15 Prozent erneuerbare Wärme oder Ersatzmaßnahmen sind nötig. Eine elektrische Wärmepumpe erfüllt die Pflicht laut Umweltministerium. Sie gilt zusätzlich zu den Bundesvorgaben.

Wie viel Zuschuss gibt es in Stuttgart für eine Wärmepumpe?

Die Stadt zahlt für elektrische Wärmepumpen 300 € je kW, höchstens 100.000 € je Antrag, mit 10 Prozent Bonus unter bestimmten Voraussetzungen. Es gelten die BAFA-Liste und Mindest-JAZ-Werte, bei KfW-Kombination höchstens 60 Prozent Gesamtförderung. Die Förderung steht unter Mittelvorbehalt.

Was kostet der Angebotscheck der Verbraucherzentrale BW?

Für Haushalte in Baden-Württemberg ist die Prüfung von bis zu drei Wärmepumpen-Angeboten kostenlos. Sie läuft per Erfassungsbogen und Videotermin. Eine Energieberatung zu Hause kostet laut Verbraucherzentrale höchstens 40 €.

Wo prüfe ich, ob Erdwärme auf meinem Grundstück möglich ist?

Mit dem Informationssystem ISONG des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau. Ansprechstelle für die Genehmigung ist die untere Wasserbehörde im Landratsamt. Wegen des Gipskeupers sollte die Bohrung nur von erfahrenen Firmen mit nachgewiesener Abdichtung ausgeführt werden.

Bis wann müssen Kommunen in Baden-Württemberg Wärmepläne haben?

Städte über 100.000 Einwohner bis 30. Juni 2026, alle übrigen Kommunen bis 30. Juni 2028. Den aktuellen Stand je Kommune zeigt der Energieatlas BW.