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    Energieberater und Sanierungsfahrplan (iSFP): Was bringen sie bei der Wärmepumpe?

    Mann mit Brille studiert Planunterlagen in einem Raum im Umbau
    17Okt., 2026

    Von der Redaktion Wärmepumpen Vergleichsportal · Stand: 18. Oktober 2026, 00:32 Uhr

    Das Wichtigste in Kürze

    Für den reinen Austausch der Heizung gegen eine Wärmepumpe brauchst du förderrechtlich keinen Energieberater. Die Bestätigung zum Antrag darf auch ein Fachbetrieb ausstellen, und einen iSFP-Bonus gibt es für die Wärmepumpe seit dem 21. Juli 2026 nicht mehr. Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) lohnt sich vor allem, wenn du über mehrere Jahre auch Dach, Wände oder Fenster angehen willst. Dann gibt es zusätzliche Förderung, aber erst, wenn mehr als 30.000 € in einem Antrag zusammenkommen. Hier siehst du, was Berater leisten, was sie kosten und wann sie sich rechnen (Stand 18. Oktober 2026).

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    Table of Contents

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    • Die kurze Antwort
    • Was ist der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP)?
    • Was Beratung kostet und was das BAFA zahlt
    • Der iSFP-Bonus 2026: Für die Wärmepumpe gibt es ihn nicht
    • Welche Rolle der Energieberater bei der Wärmepumpe spielt
    • Muss ich vorher sanieren?
    • Wann reicht der Fachbetrieb, wann lohnt der Berater?
    • Was wir nicht belegen konnten
    • Quellen

    Die kurze Antwort

    • Wärmepumpe allein: Ein Fachbetrieb genügt für die Bestätigung zum Antrag (BEG-EM-Richtlinie, Nr. 9.3). Ein Energieeffizienz-Experte ist nicht nötig.
    • iSFP-Bonus: Für Heizungstechnik gibt es ihn nicht. Er gilt nur für Gebäudehülle, Anlagentechnik ohne Heizung und die Heizungsoptimierung zur Effizienzverbesserung, und seit 21. Juli 2026 nur auf Ausgaben über 30.000 €.
    • Beratung wird gefördert: Das BAFA zahlt 50 % des Beratungshonorars, höchstens 650 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern und 850 € ab drei Wohneinheiten.
    • Kosten: co2online nennt etwa 1.500 bis 2.500 € für einen iSFP am Einfamilienhaus, vor Förderung.
    • Heizlast gehört nicht zum iSFP: Die raumweise Heizlast und den hydraulischen Abgleich bestätigt der Fachbetrieb beim Heizungstausch trotzdem.

    Was ist der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP)?

    Der iSFP ist ein Energieberatungsbericht, den ein Energieeffizienz-Experte im Rahmen der BAFA-Förderung „Energieberatung für Wohngebäude“ (EBW) erstellt. Er zeigt, wie du dein Haus Schritt für Schritt über mehrere Jahre sanieren kannst. Die Mindestbestandteile laut BAFA-Merkblatt:

    • eine in sinnvolle Reihenfolge gebrachte Liste von Maßnahmen, die aufeinander abgestimmt sind,
    • Energiebedarf und CO₂-Ausstoß im Ist- und im Zielzustand sowie die Energiekosten,
    • die geschätzten Gesamtinvestitionskosten und die ohnehin anfallenden Instandhaltungskosten,
    • die jeweils möglichen BEG-Förderungen je Maßnahme.

    Wichtig sind drei Einschränkungen. Erstens: Der iSFP liefert eine Kostenschätzung, keine genaue Kostenberechnung, und er ersetzt keine Ausführungsplanung (dena). Zweitens: Eine Heizlastberechnung gehört laut dena-Handbuch nicht dazu. Drittens: Du bist nicht verpflichtet, die Maßnahmen umzusetzen. Voraussetzung für die EBW-Förderung ist, dass das Gebäude mindestens zehn Jahre alt ist (Bauantrag oder Bauanzeige) und zwischen zwei geförderten Beratungen mindestens vier Jahre liegen. Für die Wärmepumpenförderung selbst gilt dagegen schon ein Mindestalter von fünf Jahren.


    Was Beratung kostet und was das BAFA zahlt

    GebäudeZuschuss des BAFA (EBW)Höchstbetrag
    Ein- oder Zweifamilienhaus50 % des förderfähigen Beratungshonorars650 €
    Wohngebäude ab drei Wohneinheiten50 %850 €
    Wohnungseigentümergemeinschaft (zusätzlich)einmalig für die Erläuterung in der Eigentümerversammlung250 €

    Quelle: BAFA, Energieberatung für Wohngebäude (abgerufen am 17.10.2026). Ältere Texte nennen noch 80 % mit 1.300 € beziehungsweise 1.700 €; diese Werte gelten nicht mehr.

    • Antrag vor Beratungsvertrag: Der Antrag läuft über das BAFA-Portal und muss vor Vorhabenbeginn gestellt werden. Du kannst den Energieberater bevollmächtigen, ihn für dich zu stellen. Vorhabenbeginn ist der rechtsgültige Beratungsvertrag.
    • Du musst das Honorar vorstrecken: Seit dem 1. April 2025 zahlt das BAFA den Zuschuss ausschließlich an den Antragsteller aus, also an dich.
    • Berater finden: Nur Personen aus der dena-Energieeffizienz-Expertenliste (Kategorie Wohngebäude) dürfen den geförderten iSFP erstellen. Die Liste ist unter energie-effizienz-experten.de durchsuchbar.

    Als Orientierung für deinen Eigenanteil: Bei 1.500 € Honorar zahlst du nach Zuschuss 850 €, bei 2.500 € sind es 1.850 €. Die Verbraucherzentrale nennt (Stand 28.10.2025) einen Eigenanteil von in der Regel 700 bis 1.500 €; bei höheren Honoraren kann er darüber liegen. Das ist eine eigene Rechnung nach den BAFA-Sätzen: Eigenanteil = Honorar minus den kleineren Wert aus 50 % des Honorars und 650 €.


    Der iSFP-Bonus 2026: Für die Wärmepumpe gibt es ihn nicht

    Seit der neuen BEG-Richtlinie (in Kraft seit 21. Juli 2026) gilt: Der Fördersatz steigt um 5 Prozentpunkte, wenn ein iSFP vorliegt und die Maßnahme innerhalb von 15 Jahren danach umgesetzt wird. Das gilt aber nur, wenn im selben Antrag mindestens 30.000 € (brutto) förderfähige Ausgaben anfallen, und der Bonus wirkt nur auf den Teil darüber. Ausgeschlossen sind laut Richtlinie die Heizungstechnik (Nr. 5.3), die Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung (Nr. 5.4 b) und Fachplanung und Baubegleitung (Nr. 5.5).

    MaßnahmeZuständigGrundförderungiSFP-Bonus
    Gebäudehülle (Dach, Wand, Fenster)BAFA15 %ja, +5 Punkte nur über 30.000 €
    Anlagentechnik ohne Heizung (z. B. Lüftung)BAFA15 %ja, gleiche Regel
    Wärmepumpe und HeizungKfW 45830 % plus Boninein
    Heizungsoptimierung (Effizienz)BAFA15 %ja
    Fachplanung und BaubegleitungBAFA, bei der Wärmepumpe als Umfeldmaßnahme50 % (BAFA-Maßnahmen)nein

    Quellen: BEG-EM-Richtlinie vom 17.08.2026 (Nr. 5, 8.4.2, 9.3), BAFA-Seiten Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung, dena (Stand Oktober 2026). Viele Ratgeber zeigen noch den alten Bonus auf alle Ausgaben.

    Grafik 1 · Zuschuss für die Gebäudehülle mit und ohne iSFP-Bonus

    3.0003.00020 Tsd. €4.5004.50030 Tsd. €4.5006.50040 Tsd. €4.5008.50050 Tsd. €4.50010.50060 Tsd. €ohne iSFPmit iSFPFörderfähige Ausgaben für Dämmung oder Fenster (Einfamilienhaus), Zuschuss in €

    Eigene Rechnung nach BEG-EM-Richtlinie Nr. 8.4.2: 15 % bis 30.000 €, mit iSFP darüber 20 % bis 60.000 € (erste Wohneinheit). Maximum mit iSFP 10.500 €. Ohne Berücksichtigung weiterer Boni.

    Der maximale Mehrwert des Bonus liegt also bei 6.000 € (10.500 € statt 4.500 €) und tritt nur ein, wenn du tatsächlich 60.000 € förderfähige Ausgaben für Hülle oder Anlagentechnik in einem Antrag bündelst. Das rechnet sich der Rechner für dein Projekt:

    Rechner: Lohnt sich der iSFP? · Stand Oktober 2026

    Erste Wohneinheit. Heizungstausch zählt nicht dazu; dafür gibt es keinen iSFP-Bonus.

    co2online nennt etwa 1.500 bis 2.500 € für ein durchschnittliches Ein- oder Zweifamilienhaus.

    Zuschuss ohne iSFP-Bonus (15 % bis 30.000 €)–
    Zuschuss mit iSFP-Bonus–
    Mehr Zuschuss durch den iSFP–
    BAFA-Zuschuss zur Beratung (50 %, max. 650 €)–
    Eigenanteil Beratung–
    Saldo: Mehr-Zuschuss minus Eigenanteil–

    Modellrechnung für ein Einfamilienhaus nach BEG-EM-Richtlinie (Stand 09/2026), ohne weitere Boni. Der iSFP muss vor dem Antrag vorliegen. Keine Beratung.

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    Welche Rolle der Energieberater bei der Wärmepumpe spielt

    • Bestätigung zum Antrag (BzA): Vor dem KfW-Antrag muss entweder ein Fachunternehmen oder ein Energieeffizienz-Experte die BzA erstellen. Beim reinen Heizungstausch reicht der Fachbetrieb (Richtlinie Nr. 9.3, KfW-Merkblatt 458). Den Ablauf zeigt KfW-Antrag für die Wärmepumpe.
    • Pflicht zum Experten: Er ist nötig, sobald im selben Antrag Hülle, Anlagentechnik oder Baubegleitung beantragt werden, und wenn ein iSFP-Bonus genutzt wird.
    • Fachplanung und Baubegleitung: Bei der Wärmepumpe zählen sie als Umfeldmaßnahme innerhalb des Förderhöchstbetrags von 28.000 € und werden mit dem Satz der Wärmepumpe gefördert. Einen separaten Zuschuss gibt es nicht (KfW). Der 50-Prozent-Satz bis 5.000 € gilt nur für BAFA-Maßnahmen wie Dämmung.
    • Heizlast und Abgleich: Die Dimensionierung anhand einer raumweisen Heizlastermittlung nach DIN EN 12831 und der hydraulische Abgleich nach Verfahren B sind Förderbedingungen (Technische Mindestanforderungen der Richtlinie). Das leistet der Fachbetrieb; wie das abläuft, steht in Heizlastberechnung für die Wärmepumpe.

    Muss ich vorher sanieren?

    Eine häufige Annahme lautet: erst dämmen, dann die Wärmepumpe. Die Studienlage ist differenzierter. Das Fraunhofer ISE hat in einem Feldtest mit 77 Anlagen in Gebäuden von 1826 bis 2001 keine Korrelation zwischen Baujahr und Effizienz festgestellt. Die Jahresarbeitszahl lag bei Luft-Wasser-Wärmepumpen im Mittel bei 3,4; die Spanne reichte von 2,6 bis 4,9. Das Institut betont, Wärmepumpen arbeiteten effizient, ohne dass Gebäude auf Neubaustandard saniert werden müssen. Die Stichprobe war allerdings teils besser saniert als der Bundesdurchschnitt und ist nicht repräsentativ.

    Die dena sieht dagegen in Dämmung, Heizkörpertausch und Regelungsoptimierung einen Hebel, um die Vorlauftemperatur zu senken und damit die Effizienz zu steigern. Beides passt zusammen: Eine Sanierung ist keine Pflicht, kann aber helfen. Belegt ist eine praktische Regel: Wenn du ohnehin dämmen willst, plane die Reihenfolge so, dass die Wärmepumpe nach der Dämmung dimensioniert wird, sonst ist sie später zu groß. Mehr zu Vorlauftemperaturen in Wärmepumpe vs. konventionelle Heizung, zur Dämmung in Dämmung für Wärmepumpen und zur Eignung des Altbaus in Wärmepumpe im Altbau.


    Wann reicht der Fachbetrieb, wann lohnt der Berater?

    • Du tauschst nur die Heizung: Der Fachbetrieb genügt. Prüfe, dass er raumweise Heizlast, hydraulischen Abgleich nach Verfahren B und die BzA anbietet. Fragen dazu: Installateur finden: 10 Fragen.
    • Du willst in den nächsten Jahren auch Dach, Wände oder Fenster sanieren: Ein iSFP lohnt sich als Plan; für BAFA-Anträge ist ein Experte ohnehin Pflicht. Der Bonus rechnet sich erst ab über 30.000 € förderfähigen Ausgaben im Antrag.
    • Du bist unsicher bei Heizkörpern, Vorlauftemperatur oder Gebäudezustand: Ein Fachbetrieb kann das leisten. Eine freiwillige Zweitmeinung durch einen Energieeffizienz-Experten kostet zusätzlich; belastbare Preise dafür haben wir nicht gefunden.
    • Du suchst eine neutrale Einschätzung zu Angeboten: Die Verbraucherzentrale Energieberatung bietet eine Beratung zu Hause für maximal 40 € an (Heizungstausch: etwa ein bis zwei Stunden, Bericht binnen vier Wochen) und einen kostenfreien Vergleich von bis zu drei Wärmepumpen-Angeboten. Sie erstellt keinen iSFP und leistet keine Baubegleitung.
    • Regionale Förderprogramme: Manche Länder und Kommunen verknüpfen Zuschüsse mit Bedingungen; wir haben das nicht geprüft. Schau in Förderung von Land und Kommune.

    Hinweis zur Unabhängigkeit: Ein Fachbetrieb, der Heizungen verkauft, hat naturgemäß ein Interesse am Auftrag; die Richtlinie erlaubt ausdrücklich, dass er die BzA erstellt. Auch dieses Portal vermittelt Fachbetriebe und wird dafür vergütet. Ein Energieeffizienz-Experte, der Baubegleitung mit 50 % Förderung abrechnet, muss dagegen vorhabenbezogen unabhängig sein, also ohne Beschäftigungs-, Gesellschafts- oder Provisionsbeziehung zu den ausführenden Firmen (Richtlinie Nr. 9.3). Für den iSFP selbst haben wir keine eigene Unabhängigkeitsregel im Richtlinientext gefunden.

    Was wir nicht belegen konnten

    • Wie lange ein iSFP typischerweise dauert (die Richtlinie nennt nur die Frist von neun Monaten für die bewilligte Beratung) und wie schnell das BAFA Anträge bearbeitet.
    • Honorare der Energieagenturen und Preise für eine freiwillige Zweitmeinung.
    • Wie viel Prozent Einsparung hydraulischer Abgleich oder Heizkörpertausch bringen; die Quellen nennen keine Zahl, nur die Pflicht und dass laut Bundesverband Wärmepumpe rund 80 % der Heizungsanlagen nicht abgeglichen sind.
    • Die Änderung der EBW-Sätze von 2024 im Wortlaut; die aktuellen Werte stehen auf der BAFA-Seite.
    • Ab dem ersten Quartal 2027 sieht die Richtlinie voraussichtlich weitere Änderungen bei der Wärmepumpenförderung vor; Einordnung in Förderung 2026 und 2027.

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    Quellen

    • BAFA: Energieberatung für Wohngebäude (EBW) – Zuschuss, Antrag, FAQ (abgerufen am 17.10.2026)
    • BAFA-Merkblatt iSFP – Mindestinhalt des iSFP (Stand 08.01.2024)
    • BAFA: Gebäudehülle – iSFP-Bonus, Höchstgrenzen
    • BAFA: Fachplanung und Baubegleitung – 50 % bis 5.000 € bei BAFA-Maßnahmen
    • Bundesanzeiger: Förderrichtlinie BEG EM – Richtlinie vom 17.08.2026, in Kraft seit 21.07.2026 (Nr. 5, 8.4.2, 9.3)
    • KfW-Merkblatt Zuschuss 458 – Bestätigung zum Antrag (Stand 09/2026)
    • KfW-Infoblatt förderfähige Maßnahmen – Planung und Baubegleitung als Umfeldmaßnahme (Version 11.0, 09/2026)
    • dena: Individueller Sanierungsfahrplan – Inhalt und Grenzen des iSFP
    • dena: Nächste Schritte nach dem iSFP – Förderstand Oktober 2026
    • dena: iSFP-Handbuch – Heizlastberechnung nicht Bestandteil (10/2021, Berichtigung 09/2025)
    • co2online: Energieberatung – Kosten eines iSFP
    • co2online: iSFP-Bonus – Beispielrechnung zum Bonus
    • Verbraucherzentrale Energieberatung: Heizungstausch – Beratung zu Hause, Kosten, Grenzen
    • Verbraucherzentrale Energieberatung: Wärmepumpen-Angebote – Kostenfreier Vergleich von bis zu drei Angeboten
    • Fraunhofer ISE: Wärmepumpen heizen auch im Altbau – Presseinformation vom 03.11.2025
    • dena: Wärmepumpen im Gebäudesektor – Vorlauftemperaturen im Bestand (09/2023)
    • Bundesverband Wärmepumpe: Praxisratgeber Modernisieren – Verband mit Brancheninteresse (Stand 10/2025)
    Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Energieberatung im Einzelfall. Förderbedingungen, Preise und gesetzliche Vorgaben können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben der zuständigen Stellen. Für den konkreten Einzelfall bieten sich eine Energieberatung, eine Steuerberatung oder die zuständige Förderstelle an.

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