Wärmepumpen-Förderung 2026: Diese Änderungen gelten seit Juli – und das kommt 2027
Die größte Änderung ist schon passiert: Am 21. Juli 2026 ist die BEG-Reform in Kraft getreten und hat die Förderbedingungen für Wärmepumpen spürbar verschoben. Die Grundförderung bleibt zwar bei 30 Prozent, aber die maximal förderfähigen Kosten sinken, ein Bonus ist komplett weggefallen, und für 2027 sind bereits weitere, teils einschneidende Änderungen angekündigt. Hier bekommst du den kompletten Überblick – was schon gilt und was noch kommt. Stand: September 2026.
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ToggleDie wichtigsten Änderungen seit 21. Juli 2026 im Überblick
- Grundförderung bleibt bei 30 % der förderfähigen Kosten.
- Förderfähige Höchstkosten sinken von 30.000 € auf 28.000 € und danach weiter, halbjährlich um 750 €.
- Effizienzbonus entfällt komplett – er existiert seit dem 21. Juli 2026 nicht mehr.
- Neue Lärmschutz-Auflage seit Januar 2026 für Luft-Wasser-Wärmepumpen.
- Zuständigkeit bleibt getrennt: KfW für die Heizungsförderung, BAFA für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle.
Förderfähige Kosten sinken – aber nicht auf einen Schlag
Die Obergrenze der förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit lag bis Juli 2026 bei 30.000 €. Seit der Reform sinkt sie in festen Halbjahresschritten von je 750 € – bis sie 2030 bei 22.000 € landet:
| Zeitraum | Förderfähige Höchstkosten |
| 21.07.2026 – 31.01.2027 | 28.000 € |
| 01.02.2027 – 31.07.2027 | 27.250 € |
| 01.08.2027 – 31.01.2028 | 26.500 € |
| … | … (je Halbjahr − 750 €) |
| ab 08/2030 | 22.000 € |
Das klingt nach wenig, wirkt sich aber direkt auf den Zuschuss in Euro aus: Bei gleichbleibendem Prozentsatz sinkt der maximale Zuschuss automatisch mit, einfach weil die Bemessungsgrundlage kleiner wird.
Klimageschwindigkeitsbonus: 16 % heute, 0 % ab 2028
Wer eine alte fossile Heizung gegen eine Wärmepumpe tauscht, bekommt zusätzlich zur Grundförderung den Klimageschwindigkeitsbonus. Der liegt aktuell bei 16 Prozent – sinkt danach aber in festen Stufen:
| Zeitraum | Klimageschwindigkeitsbonus |
| bis 31.01.2027 | 16 % |
| ab 01.02.2027 | 12 % |
| ab 01.08.2027 | 8 % |
| ab 01.02.2028 | 4 % |
| ab 01.08.2028 | 0 % |
Wichtig: Weil gleichzeitig auch die förderfähigen Höchstkosten sinken, wirken sich beide Kürzungen zusammen aus – der Bonus in Euro sinkt dadurch stärker, als der Prozentsatz allein vermuten lässt.
Neue Auflage seit Januar 2026: Lärmschutz bei Luft-Wasser-Wärmepumpen
Seit Januar 2026 wird eine Luft-Wasser-Wärmepumpe nur noch gefördert, wenn das Außengerät mindestens 10 Dezibel unter dem geltenden EU-Grenzwert für Geräuschemissionen liegt. Achte beim Angebotsvergleich also nicht nur auf die Jahresarbeitszahl, sondern lass dir vom Fachbetrieb auch die Schallwerte des konkreten Modells bestätigen – sonst droht im schlimmsten Fall die Ablehnung des Förderantrags.
Der Effizienzbonus ist weg
Bis zum 21. Juli 2026 gab es einen zusätzlichen Bonus für Wärmepumpen mit besonders effizienten Wärmequellen (z. B. Erdwärme, Grundwasser oder natürliche Kältemittel). Dieser Effizienzbonus ist mit der Reform ersatzlos entfallen. Wenn ein Angebot noch damit kalkuliert oder wirbt, ist das veraltet – frag im Zweifel gezielt nach, mit welchem aktuellen Bonus-Mix der Fachbetrieb tatsächlich rechnet.
Ausblick 2027: Grundförderung sinkt – außer bei EU-gefertigten Wärmepumpen
Die wohl größte künftige Änderung: Ab dem ersten Quartal 2027 soll die Grundförderung strukturell von 30 auf 15 Prozent sinken. Gleichzeitig ist ein neuer Wertschöpfungsbonus für Wärmepumpen geplant, die in der EU oder assoziierten Märkten gefertigt wurden – nach aktuellem Stand ebenfalls in Höhe von 15 Prozentpunkten, sodass EU-gefertigte Modelle rechnerisch wieder auf 30 Prozent Grundförderung kämen.
Wichtiger Vorbehalt: Laut Bundeswirtschaftsministerium ist der Wert von 15 Prozent aktuell nur ein Beispielwert, keine endgültige Zahl. Die genauen Details sollen erst im weiteren Verlauf 2026 veröffentlicht werden. Für Wärmepumpen ohne EU-Fertigung bliebe es nach jetzigem Stand bei den niedrigeren 15 Prozent Grundförderung.
Was bedeutet das ganz konkret in Euro?
Ein Rechenbeispiel für ein selbst bewohntes Einfamilienhaus beim Heizungstausch (ohne Einkommensbonus), einmal jetzt und einmal in einem möglichen Szenario ab August 2027:
| Zeitpunkt | Rechnung | Zuschuss |
| Jetzt (2026) | 30 % + 16 % auf 28.000 € | 12.880 € |
| Ab 08/2027, EU-gefertigt* | 15 % + 15 % + 8 % auf 26.500 € | 10.070 € |
| Ab 08/2027, nicht EU-gefertigt* | 15 % + 8 % auf 26.500 € | 6.095 € |
*Illustrative Beispielrechnung auf Basis der aktuell diskutierten, noch nicht final bestätigten Werte für den Wertschöpfungsbonus. Der Unterschied zwischen EU- und Nicht-EU-Fertigung wäre nach diesem Stand erheblich – rund 4.000 € allein durch die Herkunft des Geräts. Sobald 2027 konkret wird, lohnt es sich also doppelt, beim Angebotsvergleich gezielt nach dem Fertigungsort der Wärmepumpe zu fragen.
Häufige Missverständnisse
- „Die Förderung ist komplett gestrichen worden.“ Falsch – Grundförderung und Klimageschwindigkeitsbonus gibt es weiterhin, nur die Sätze und Obergrenzen sinken schrittweise.
- „Der Effizienzbonus gilt noch, wenn ich vorher schon geplant hatte.“ Nein – maßgeblich ist das Datum der Antragstellung, nicht der Planungsbeginn.
- „2027 ändert sich noch nichts Konkretes.“ Der Fahrplan für den Klimageschwindigkeitsbonus und die sinkenden Höchstkosten steht bereits fest; nur der genaue Wertschöpfungsbonus ist noch offen.
- „Alle Wärmepumpen sind ab 2027 gleich stark gefördert.“ Nach aktuellem Stand nicht – die Herkunft der Wärmepumpe könnte einen deutlichen Unterschied machen.
Fazit: Je früher, desto mehr Förderung
Der Trend ist eindeutig: Sowohl die Fördersätze als auch die förderfähigen Höchstkosten sinken in den kommenden Jahren planmäßig weiter. Wer eine Wärmepumpe ohnehin plant, sichert sich mit einem frühen Antrag die aktuell noch höheren Sätze. Was du sonst beim Förderantrag beachten solltest, damit nichts abgelehnt wird, haben wir in unserer Förder-Checkliste zusammengefasst.
Bevor du dich für ein Angebot entscheidest, frag nicht nur:
„Mit welchem Fördersatz rechnest du – und ab wann gilt er nicht mehr?“
sondern auch:
„Wo genau wird die Wärmepumpe gefertigt?“
Quellen
- ADAC – Neue Konditionen für die Wärmepumpe-Förderung seit 21. Juli 2026
- KfW – Anpassungen in den KfW-Produkten der Bundesförderung für effiziente Gebäude
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie – Eckwerte zur BEG-Reform 2026
