Von der Redaktion Wärmepumpen Vergleichsportal · Stand: 21. Oktober 2026, 08:34 Uhr
Ob eine Wärmepumpe aus China oder aus Europa kommt, sagt nach den Quellen, die wir geprüft haben, nichts Belegtes über Qualität, Effizienz oder Preis aus. Weder die Stiftung Warentest noch co2online noch der Fraunhofer-ISE-Feldtest werten nach Herkunft aus. Was sich ändert, ist die Förderung: Ab dem ersten Quartal 2027 sinkt die Grundförderung für Wärmepumpen auf 15 Prozent, und ein Wertschöpfungsbonus von 15 Prozentpunkten soll Geräte mit Ursprung in der Union begünstigen. Die Details sind bis heute nicht veröffentlicht. Hier siehst du, was belegt ist, was nicht, und wie du ein konkretes Modell unabhängig von der Herkunft prüfst (Stand 21. Oktober 2026).
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ToggleDie kurze Antwort
- Herkunft ist nicht Marke: Gefertigt wird pro Modell, nicht pro Markenname. Welche Marke wo baut, belegt keine geprüfte neutrale Quelle, deshalb nennen wir keine Marken.
- Marktlage: Laut Verband EHPA wird die große Mehrheit der in Europa installierten Luft-Wasser-Wärmepumpen in Europa montiert; nur rund 10 Prozent in China. Die Importe aus China steigen 2026 aber deutlich.
- Preis und Qualität: Ein belegter Unterschied nach Herkunft liegt nicht vor, weder zugunsten noch zulasten einer Region. Die großen Streuungen kommen aus Planung, Einbau und Betrieb.
- Service: Zahlen zu Kundendienst und Ersatzteilen nach Herkunft gibt es nicht. Das EHPA-Gütesiegel gilt herkunftsunabhängig.
- Förderung: Bis 31. Januar 2027 gilt die Grundförderung von 30 Prozent unabhängig von der Herkunft. Danach kann die Herkunft bis zu 15 Prozentpunkte ausmachen; die Definition von „Ursprung“ fehlt noch.
- Sicherheit: Wir haben kein Dokument von BSI, Bundesnetzagentur oder EU gefunden, das Wärmepumpen nach Herkunftsland als riskanter einstuft. Die Anforderungen an Schnittstellen und Updates gelten für alle Geräte.
Wo werden Wärmepumpen gebaut?
Die beste Quelle ist eine Erhebung des europäischen Wärmepumpenverbands EHPA vom 9. April 2026. Sie beruht auf Selbstauskünften der Mitglieder, deckt rund 70 Prozent des Luft-Wasser-Marktes in 16 Ländern ab und ist keine Vollerhebung. Ein Industrieverband hat ein Eigeninteresse; die Zahlen sind trotzdem die beste verfügbare Orientierung.
| Gerätetyp (Luft/Wasser) | Montage in Europa | Montage in China |
|---|---|---|
| Monoblock (ein Gerät außen) | 80 bis 90 % | 5 bis 10 % |
| Außeneinheit bei Split-Geräten | 40 bis 50 % | unter 5 % (Rest „anderswo“ außerhalb der EU) |
| Inneneinheiten | 90 bis 100 % | 5 bis 10 % |
Quelle: EHPA-Pressemitteilung 09.04.2026 (Spannen nach Stückzahl). Der BWP-Blog vom 29.04.2026 nennt „rund 10 Prozent“ für China insgesamt, vertauscht aber an einer Stelle Innen- und Außeneinheiten; wir halten uns an das EHPA-Original.
„Europäisch montiert“ sagt nichts über die Herkunft der Bauteile. Die EU-Kommission schreibt in ihrem Vorschlag zum Industrial Accelerator Act (COM(2026) 100, 04.03.2026): „EU production depends heavily on components from non-EU suppliers.“ Verdichter und Elektronik sind damit nicht automatisch europäisch.
Drei Zahlen, die sich nicht widersprechen, aber nicht vergleichbar sind
| Zahl | Was sie misst | Quelle |
|---|---|---|
| rund 10 % | Anteil der in Europa installierten Luft-Wasser-Wärmepumpen, die in China montiert wurden (Stückzahl, Verbandserhebung) | EHPA / BWP, 2026 |
| 66,5 % | Anteil Chinas am Wert der EU-Importe aus Nicht-EU-Ländern 2025 (Zolltarifnummer 8418 61 00) | Eurostat Comext, eigene Rechnung |
| 4,1 % bis 6,2 % | Anteil Chinas am Wert aller deutschen Importe dieser Warengruppe (Eurostat 2025: 4,1 %; Destatis, erste neun Monate 2025: 6,2 %) | Eurostat Comext, tga-fachplaner (Destatis) |
Keine dieser Zahlen ist ein „Marktanteil Chinas“. Amtlich weichen Destatis (67,0 Mio. € Einfuhr aus China 2025, laut Bundesregierung) und Eurostat (47,2 Mio. €) voneinander ab; die Ursache ist nicht geklärt.
Grafik 1 · EU-Einfuhr von Wärmepumpen aus China (Mio. Euro)
Quelle: Eurostat Comext (DS-045409, Abruf 21.10.2026), Zolltarifnummer 8418 61 00; 2026 vorläufig. Anteile eigene Rechnung. Ohne Klimageräte (Position 8415) und ohne Bauteile.
- Belegt: Die Einfuhr aus China sank 2023 und 2024, stieg 2025 wieder und lag von Januar bis August 2026 mit 547,6 Millionen Euro bereits über dem ganzen Jahr 2025 (496,7 Millionen Euro; plus 61 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum). Der Wert der EU-internen Lieferungen war 2025 mit 2.583,9 Millionen Euro deutlich höher.
- Deutschland: Direkte Importe kommen zu 84,1 Prozent aus der EU (Januar bis September 2025, Wert). Was „nicht in der Statistik zu sehen ist“, sind Importe über mehrere Länder (tga-fachplaner, 10.12.2025). Chinesisch gefertigte Geräte oder Baugruppen können also auch als Einfuhr aus EU-Ländern auftauchen.
- Grenzen: Gemessen ist der Handelswert, nicht die Stückzahl im deutschen Markt. Viele Luft-Luft-Geräte fehlen, weil sie unter einer anderen Position laufen.
Preis: Was ist belegt?
- Gesamtpreise: Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz wertete 160 Angebote für Luft-Wasser-Wärmepumpen aus (Stand 07/2026): 21.099 bis 54.168 Euro, Mittelwert 36.397 Euro, Median 34.898 Euro. In der ersten Auswertung (06/2025) nennt sie einen „Faktor drei“ zwischen den Angeboten und führt ihn auf unterschiedliche Erfahrung der Betriebe und die Marktlage zurück, nicht auf die Herkunft des Geräts.
- Geräteanteil: Die Stiftung Warentest nennt Brutto-Listenpreise der getesteten Geräte von etwa 14.000 bis 20.354 Euro; Betriebe erhalten meist Rabatt. Das Montage- und Lohnpaket machte in der ersten Auswertung der Verbraucherzentrale zwischen 9 und 33 Prozent der Gesamtkosten aus. Ein belegter Satz „Gerät = X Prozent der Kosten“ existiert nicht. Selbst wenn ein Gerät günstiger wäre, betrifft das nur einen Teil der Gesamtsumme.
- Preisunterschied nach Herkunft: Weder Verbraucherzentrale, co2online noch Stiftung Warentest nennen eine Spanne „China gegen Europa“. Angaben wie „chinesische Geräte sind einige tausend Euro günstiger“ fanden wir nur auf Händlerseiten; wir übernehmen sie nicht.
- Zölle: Ein Antidumping- oder Antisubventionsverfahren für Wärmepumpen aus China haben wir nicht gefunden (Negativbefund unserer Suche, kein Beweis). Der Drittlandszoll für die Zolltarifnummer ließ sich nicht auslesen. Der Industrial Accelerator Act ist ein Gesetzesvorschlag der Kommission, kein Zoll und kein geltendes Recht: Er würde für öffentliche Beschaffung und Förderprogramme verlangen, dass „hydronic heat pumps“ ihren Ursprung in der Union haben, drei Jahre nach Inkrafttreten.
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Qualität und Effizienz: Gibt es einen Unterschied nach Herkunft?
- Stiftung Warentest (23.09.2025): Fünf Luft-Wasser-Wärmepumpen mit Propan; alle können ein Einfamilienhaus beheizen, auch einen Altbau. Zwischen Testsieger und Letztem liegt bei den Stromkosten ein Unterschied von mehreren Hundert Euro pro Jahr. Die frei lesbaren Teile nennen keinen Fertigungsort und keine Auswertung nach Herkunft.
- Fraunhofer ISE (Feldtest, 77 Anlagen, vier Jahre): Jahresarbeitszahlen von 2,6 bis 5,4; bei Luft/Wasser im Mittel 3,4. Der Abschlussbericht führt geringere Effizienz und kürzere Lebensdauer auf „unzureichend geprüfte oder fehlerhaft installierte Anlagen“ zurück. Er enthält keine Auswertung nach Herkunftsland (Volltextsuche).
- Energielabel: Laut Verbraucherzentrale erreichen alle vergleichbaren Wärmepumpen die beste Effizienzklasse; es hilft nur begrenzt. Laborwerte erreichen die Geräte in der Praxis meist nicht.
- Fazit: Es gibt keine belegte Herkunftsabhängigkeit, weder positiv noch negativ. Vergleichbar ist ein Modell nur über unabhängige Prüfwerte.
Was für alle Geräte gleich gilt, sagt die Förderrichtlinie (BEG EM vom 17.08.2026): Förderfähig sind Wärmepumpen aus der BAFA-Wärmeerzeugerliste; verlangt wird ein unabhängiger Nachweis nach EN 14511/14825 durch ein akkreditiertes Prüfinstitut oder eine Zertifizierung nach einem etablierten Reglement (EHPA, Keymark, EUROVENT, MCS, NF). Die Jahresarbeitszahl ist bei der Auslegung auf mindestens 3,0 zu bringen, das Außengerät muss mindestens 10 dB leiser sein als die Ökodesign-Grenzwerte, und ab 2028 gilt für die Förderung eine Pflicht zu natürlichen Kältemitteln. Ob die BAFA-Liste ein Herkunftsfeld enthält, konnten wir nicht prüfen.
Service und Ersatzteile
- Gesetzlich: Die Gewährleistung läuft gegen den Verkäufer, die Garantie ist freiwillig (Verbraucherzentrale Niedersachsen). Beides gilt herkunftsunabhängig. Einzelheiten stehen in Wärmepumpen-Hersteller im Check.
- Siegel: Das EHPA-Gütesiegel verlangt zwei Jahre Vollgarantie, eine Erklärung zu zehn Jahren Ersatzteilverfügbarkeit und 24 Stunden Reaktionszeit. Es enthält keine Anforderung an den Fertigungsort (Volltextsuche im Reglement), ist freiwillig und gilt je Modell und Land.
- Importeur und Ersatzteile: Wer in Deutschland Importeur ist, welche Pflichten er hat und wie die Ersatzteillogistik bei Herstellern ohne deutsche Niederlassung läuft, konnten wir aus keiner neutralen Quelle belegen. Eine Aussage, chinesische Hersteller lieferten Ersatzteile im Schnitt schneller oder langsamer, ist nicht belegt.
- Praxis: Dein erster Ansprechpartner bei Problemen ist in der Regel der installierende Fachbetrieb (Fraunhofer ISE, VZ Niedersachsen).
Förderung: Der Wertschöpfungsbonus
Die aktuelle Förderrichtlinie (BEG EM, 17.08.2026) legt fest: Die Grundförderung für Wärmepumpen beträgt derzeit 30 Prozent. „Ab dem ersten Quartal 2027“ beträgt der Fördersatz 15 Prozent. Zusätzlich wird ab dem ersten Quartal 2027 „ein Bonus von 15 Prozentpunkten gewährt, wenn die geförderte Wärmepumpe ihren Ursprung in der Union hat“. Das Nähere soll das Infoblatt der KfW regeln. Dort steht in Version 11.0 (09/2026): Die Detailregelung werde „derzeit erarbeitet“ und solle „im Laufe des 1. Quartals 2027“ eingeführt werden. Die Bundesregierung schreibt am 31.08.2026: „Die geplante Regelung schließt keinen Hersteller von der Förderung aus“, begünstige aber Hersteller mit Produktionsstätte in der EU und assoziierten Märkten.
| Thema | Aussage A | Aussage B |
|---|---|---|
| Wortlaut der Herkunft | Richtlinie: „Ursprung in der Union“ | KfW-Infoblatt und KfW-FAQ: „in der EU und assoziierten Märkten hergestellt“; Bundesregierung: „Produktionsstätte … EU plus assoziierte Märkte“ |
| Höhe ab 2027 | Richtlinie: Fördersatz „beträgt“ 15 % | KfW-FAQ: Grundförderung „könnte beispielsweise auf 15 % sinken“ |
| Starttag | Richtlinie: „ab dem ersten Quartal 2027“ | Infoblatt und Bundesregierung: „im Laufe des 1. Quartals 2027“ |
| Details und Nachweis | KfW und Bundesregierung: Bekanntgabe „im 2. Halbjahr 2026“ | Stand 21.10.2026: nicht auffindbar. Nachweis (Herstellererklärung, Zollursprung, BAFA-Liste) und Stichtag (Antrag, Zusage, Vertrag, Inbetriebnahme) offen |
Quellen: Richtlinie BEG EM (BAnz AT 27.08.2026 B1), KfW-Infoblatt v11.0, KfW-Produktseite 458, BT-Drs. 21/7801 (31.08.2026). „Assoziierte Märkte“ ist nirgends definiert; Vermutungen in Sekundärquellen übernehmen wir nicht.
Rechner: Förderung mit und ohne Herkunftsbonus · Szenario Oktober 2026
Einfamilienhaus: Höchstbetrag 28.000 € bis 31.01.2027, ab 01.02.2027 sinkt er halbjährlich (erstmals auf 27.250 €).
Zur Orientierung: Mittelwert der VZ-RLP-Auswertung 36.397 €.
Szenario nach dem Wortlaut der Richtlinie vom 17.08.2026; die Details zum Bonus sind noch nicht veröffentlicht, Höhe, Starttag und Voraussetzungen können abweichen. Weitere Boni (Einkommens-, Klimageschwindigkeitsbonus) kommen hinzu, die Gesamtförderung ist auf 70 bzw. 80 % gedeckelt und hier nicht berücksichtigt. Keine Beratung.
Kontrollwert mit den Voreinstellungen: 28.000 € mal 30 % ergeben 8.400 €. Ab 2027 mit Höchstbetrag 27.250 € sind es mit Bonus 8.175 €, ohne Bonus 4.087,50 €. Der Unterschied durch die Herkunft beträgt in diesem Szenario 4.087,50 €. Was jetzt hilft:
- Anträge bis einschließlich 31.01.2027 laufen laut KfW zu den heutigen Konditionen, unabhängig von der Herkunft. Ob der 15-Prozent-Satz schon am 1. Januar 2027 greift, steht nicht fest.
- Bei Vertragsabschluss 2027: den Fertigungsort des konkreten Modells vom Hersteller schriftlich bestätigen lassen und im Vertrag eine aufschiebende Bedingung auf die Förderzusage einschließlich Bonus vereinbaren. Das ist unsere Einordnung, keine KfW-Vorgabe.
- Mehr zur Reihenfolge von Vertrag und Antrag: KfW-Antrag Schritt für Schritt, zur Frage warten oder jetzt: Lohnt sich das Warten auf bessere Förderung?, zu den Änderungen insgesamt: Förderung 2026 und 2027, zum eigenen Anteil: Eigenanteil-Rechner.
Digitales und Sicherheit: Was ist wirklich geregelt?
- Pflicht für alle Geräte: Neu eingebaute geförderte Wärmepumpen müssen laut Richtlinie eine digitale Schnittstelle zur netzorientierten Steuerung und zur Anbindung an ein intelligentes Messsystem haben; ab 01.07.2027 im Format nach dem Code of Conduct for Energy Smart Appliances (zum Beispiel EEBUS).
- Netzbetreiber: Nach § 14a EnWG darf der Netzbetreiber den Bezug bei Überlastung auf bis zu 4,2 kW senken; vollständige Abschaltungen sind laut Bundesnetzagentur nicht mehr zulässig (Festlegung vom 27.11.2023). Technik dazu: SG Ready, dynamischer Stromtarif und Smart Meter.
- BSI: Das BSI empfiehlt allgemein für vernetzte Geräte, vor dem Kauf auf Sicherheitsupdates über die typische Nutzungsdauer zu achten und das Gerät nur mit dem Internet zu verbinden, wenn ein Fernzugriff notwendig ist. Das ist keine wärmepumpenspezifische Aussage.
- Cyber Resilience Act: Laut EU-Kommission gelten die Meldepflichten seit 11. September 2026, die Hauptpflichten ab 11. Dezember 2027, für alle in der EU in Verkehr gebrachten Produkte mit digitalen Elementen, unabhängig vom Herkunftsland. Den Gesetzestext konnten wir technisch nicht abrufen und stützen uns auf die Kommissionsseite.
- Nicht belegt: Eine Bewertung nach Herkunftsland durch BSI, Bundesnetzagentur oder EU haben wir nicht gefunden. Spekulation über Hintertüren oder Cloud-Zwang übernehmen wir nicht.
Sechs Fragen an jeden Anbieter, unabhängig von der Herkunft (unsere Ableitung aus den Quellen): Ist die Schnittstelle für § 14a und EEBUS fähig, und wird das schriftlich bestätigt? Wie lange gibt es Sicherheitsupdates? Läuft die Anlage ohne Internet und Hersteller-Cloud voll (Heizen, Warmwasser)? Wer hat Fernzugriff, und lässt er sich abschalten? Wo werden Daten gespeichert, und wie werden Zugangsdaten vergeben? Wer ist Ansprechpartner für Sicherheitslücken?
Zehn Prüfkriterien, die nicht von der Herkunft abhängen
- 1. Modell: Das konkrete Modell steht im Angebot und in der BAFA-Wärmeerzeugerliste.
- 2. Prüfnachweis: Unabhängige Prüfung nach EN 14511/14825 oder Zertifizierung (zum Beispiel Keymark, EHPA).
- 3. Mindestwerte: Effizienz, Schall (mindestens 10 dB unter Ökodesign-Grenzwert) und Auslegung auf JAZ ≥ 3,0.
- 4. Heizlast: Heizlast, Dimensionierung und hydraulischer Abgleich sind nachvollziehbar (Heizlastberechnung).
- 5. Vergleichbarkeit: Gerät, Montage, Elektro und Fundament stehen separat im Angebot.
- 6. Service schriftlich: Reaktionszeit, Ersatzteile und Garantiebedingungen, nicht nur Marketing.
- 7. Wartung vorab: Wartungskosten und Vertragsbindung in der Angebotsphase abfragen.
- 8. Netz: Digitale Schnittstelle, § 14a und Smart-Meter-Bestellpflicht klären.
- 9. IT-Sicherheit: Updates, Fernzugriff und Cloud-Abhängigkeit schriftlich fixieren.
- 10. Förderung: Aufschiebende Bedingung im Vertrag; Fertigungsort für 2027 dokumentieren.
Was wir nicht belegen konnten
- Einen Qualitäts-, Effizienz- oder Preisunterschied nach Herkunft, auch eine unabhängige Vergleichsstudie „China gegen Europa“; welche Marke wo baut; das Fertigungsland der Testgeräte der Stiftung Warentest.
- Wie „Ursprung“ im Wertschöpfungsbonus definiert ist, wer die „assoziierten Märkte“ sind, ab welchem Tag und mit welchem Nachweis die 15 Prozentpunkte gelten und ob der 15-Prozent-Grundsatz fest ist (Richtlinie) oder nur ein Beispiel (KfW-FAQ). Die Details wollte das Wirtschaftsministerium im zweiten Halbjahr 2026 bekannt geben; wir fanden sie bis 21.10.2026 nicht.
- Zollsatz und Handelsschutzmaßnahmen für Wärmepumpen aus China; den „45-Prozent“-Wertschöpfungsanteil aus einer Presseauswertung zum Industrial Accelerator Act (im Verordnungstext nicht zu finden).
- Ersatzteillogistik und Importeurspflichten, Insolvenz- oder Marktaustrittsquoten nach Herkunft.
- Eine Aussage von BSI, Bundesnetzagentur oder EU zur Cybersicherheit nach Herkunftsland.
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Kostenlos Angebote einholenQuellen
- EHPA: Heat pumps made in Europe – Pressemitteilung, Montageorte (09.04.2026)
- Bundesverband Wärmepumpe: EU-Absatz 2025 – Blog (29.04.2026)
- EU-Kommission: Vorschlag Industrial Accelerator Act – COM(2026) 100 (04.03.2026), nur Vorschlag
- Eurostat Comext: Einfuhr aus China – Zolltarifnummer 8418 61 00, EU27 (Update 16.10.2026)
- Bundestag: Antwort der Bundesregierung, Drucksache 21/7801 – Importzahlen, Wertschöpfungsbonus (31.08.2026)
- tga-fachplaner: Importe nach Deutschland – Destatis-Marktdaten (10.12.2025)
- Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz: Auswertung von 160 Angeboten – Preise, Wartung, Anzahlungen (Stand 07/2026)
- Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz: erste Auswertung – Preisspanne, Montageanteil (06/2025)
- Stiftung Warentest: Wärmepumpen im Test – Testumfang, Ergebnis (23.09.2025)
- Stiftung Warentest: Einbau, Kostenfallen – Listenpreise (19.11.2025)
- co2online: Wärmepumpe Test und Kauftipps – Noten, Preise (28.09.2026)
- Fraunhofer ISE: Pressemitteilung Feldtest – Jahresarbeitszahlen (03.11.2025)
- Fraunhofer ISE: Abschlussbericht WP-QS im Bestand – Installation, Lebensdauer (25.11.2025)
- Verbraucherzentrale: Technik und Ausstattung – Energielabel, Gütesiegel (05.01.2026)
- Verbraucherzentrale: Wie effizient ist eine Wärmepumpe? – Labor und Praxis (06.03.2026)
- Verbraucherzentrale Niedersachsen: Garantie und Gewährleistung – Ansprechpartner Verkäufer (21.11.2025)
- EHPA: Reglement Quality Label – Version 2.3, 01.04.2026
- Bundesanzeiger: Förderrichtlinie BEG EM – Fördersätze, Wertschöpfungsbonus, technische Mindestanforderungen (17.08.2026)
- KfW: Infoblatt förderfähige Maßnahmen – Version 11.0 (09/2026)
- KfW: Heizungsförderung 458 – FAQ zum Wertschöpfungsbonus (Abruf 21.10.2026)
- Verbraucherzentrale: Heizungsförderung für Bestandsgebäude – Änderungen ab 2027 (Stand 20.10.2026)
- Bundesnetzagentur: Pressemitteilung zu § 14a – Steuerbare Verbrauchseinrichtungen (27.11.2023)
- BSI: Smarthome sicher einrichten – Allgemeine Empfehlungen zu vernetzten Geräten
- BSI: Pressemitteilung Steuerbox – Zertifizierte Steuerbox (17.09.2024)
- EU-Kommission: Cyber Resilience Act – Fristen (Abruf 21.10.2026)
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