Seit der BEG-Reform vom 21. Juli 2026 gibt es einen Familienbonus bei der Wärmepumpen-Förderung, der für viele Haushalte mit Kindern mehrere Tausend Euro zusätzlich bedeuten kann – in einem konkreten Rechenbeispiel sind es genau 2.800 Euro. Der Mechanismus dahinter wird oft falsch oder verwirrend erklärt. Hier bekommst du die korrekte, nachvollziehbare Rechnung. Stand: September 2026.
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ToggleDie Basis: der Einkommensbonus ohne Kinder
Zusätzlich zur Grundförderung von 30 Prozent gibt es seit der Reform einen gestaffelten Einkommensbonus, der sich am zu versteuernden Haushaltseinkommen orientiert:
| Zu versteuerndes Haushaltseinkommen | Einkommensbonus |
| bis 30.000 € | 40 % |
| 30.001 € bis 40.000 € | 30 % |
| 40.001 € bis 50.000 € | 10 % |
| über 50.000 € | 0 % |
So funktioniert der Familienbonus wirklich
Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, verschieben sich alle Einkommensgrenzen der Tabelle oben um pauschal 10.000 Euro nach oben. Nicht dein Einkommen wird also „kleingerechnet“ – die Schwellenwerte selbst werden großzügiger:
| Zu versteuerndes Haushaltseinkommen (mit Kind) | Einkommensbonus |
| bis 40.000 € | 40 % |
| 40.001 € bis 50.000 € | 30 % |
| 50.001 € bis 60.000 € | 10 % |
| über 60.000 € | 0 % |
Der Effekt: Haushalte, die knapp über einer Einkommensgrenze liegen, rutschen dank des Kindes in die nächsthöhere Bonusstufe – und das kann sich in barer Förderung deutlich bemerkbar machen.
Rechenbeispiel: Woher kommen die 2.800 Euro?
Nimm einen Haushalt mit einem zu versteuernden Einkommen von 35.000 Euro:
- Ohne Kind: 35.000 € liegen in der Stufe „30.001–40.000 €“ → 30 % Einkommensbonus.
- Mit einem minderjährigen Kind: Die Grenzen verschieben sich um 10.000 € nach oben, damit liegen 35.000 € jetzt in der Stufe „bis 40.000 €“ → 40 % Einkommensbonus.
Der Unterschied von 10 Prozentpunkten wirkt sich direkt auf die förderfähigen Kosten von aktuell maximal 28.000 Euro aus: 10 % von 28.000 € = 2.800 € zusätzliche Förderung – exakt durch das eine Kind im Haushalt.
Wie viele Kinder zählen?
Wichtig zu wissen: Die 10.000-Euro-Verschiebung gibt es einmalig pro Haushalt, sobald mindestens ein minderjähriges Kind dort lebt. Ob ein Kind oder vier Kinder im Haushalt wohnen, macht bei diesem Bonus keinen Unterschied – die Grenzen verschieben sich in jedem Fall nur um die gleichen 10.000 Euro.
Achtung: Es gibt eine Förderobergrenze
Grundförderung, Einkommensbonus (inklusive Familienbonus) und Klimageschwindigkeitsbonus lassen sich addieren – aber nicht unbegrenzt. Die Gesamtförderung ist gedeckelt:
- 80 Prozent Obergrenze für Haushalte, deren maßgebliches Einkommen (nach eventueller Familienbonus-Verschiebung) in der niedrigsten Stufe bis 30.000 bzw. 40.000 Euro liegt.
- 70 Prozent Obergrenze für alle anderen Haushalte mit Anspruch auf einen Einkommensbonus.
Ein Haushalt mit 30 % Grundförderung, 40 % Einkommensbonus und 16 % Klimageschwindigkeitsbonus käme rechnerisch auf 86 Prozent – gedeckelt wird aber bei 80 Prozent der förderfähigen Kosten.
Ab wann gilt das, und wie lange?
Der Familienbonus gilt seit dem 21. Juli 2026 als Teil der BEG-Reform und ist bislang nicht befristet. Anders sieht es beim Klimageschwindigkeitsbonus aus: Der sinkt ab Februar 2027 schrittweise und läuft bis August 2028 komplett aus. Die Details zu dieser Entwicklung und weiteren Änderungen der Förderung 2026/2027 haben wir in unserem ausführlichen Förderungs-Beitrag zusammengefasst.
So bekommst du den Familienbonus – ohne separaten Antrag
Einen gesonderten Antrag für den Familienbonus gibt es nicht. Er wird automatisch berücksichtigt, wenn du im KfW-Förderantrag dein zu versteuerndes Haushaltseinkommen angibst und mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt gemeldet ist. Wichtig ist nur, die Angaben korrekt und vollständig zu machen – am besten anhand des letzten Steuerbescheids.
Häufige Missverständnisse
- „Der Familienbonus senkt mein zu versteuerndes Einkommen für das Finanzamt.“ Nein – er wirkt sich ausschließlich auf die Einstufung bei der Wärmepumpen-Förderung aus, nicht auf deine Steuererklärung.
- „Mehr Kinder bringen mehr Bonus.“ Nein – die Verschiebung um 10.000 Euro gilt einmalig pro Haushalt, unabhängig von der Kinderzahl.
- „Ich muss den Familienbonus separat beantragen.“ Nein – er wird automatisch anhand deiner Angaben im regulären Förderantrag berücksichtigt.
- „Alle Boni zusammen ergeben immer die Summe der Einzelprozente.“ Nicht immer – die Gesamtförderung ist bei 70 bzw. 80 Prozent gedeckelt.
Fazit: Für Familien im mittleren Einkommensbereich besonders wertvoll
Am meisten profitieren Haushalte mit Kindern, deren Einkommen knapp über einer der drei Förderschwellen liegt – hier kann der Sprung in die nächsthöhere Bonusstufe mehrere Tausend Euro ausmachen. Ob sich der Familienbonus bei dir konkret auswirkt, hängt von deinem genauen zu versteuernden Einkommen ab – am besten lässt du das beim Angebotsvergleich direkt mitrechnen.
Frag beim Angebotsvergleich nicht nur:
„Was kostet mich die Wärmepumpe?“
sondern auch:
„Habt ihr den Familienbonus bei meiner Förderberechnung schon berücksichtigt?“
Quellen
- KfW – Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), Konditionen ab 21. Juli 2026
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie – Eckwerte zur BEG-Reform 2026
Passend dazu: Wärmepumpen Angebote: Preise, Checkliste und kostenlos vergleichen
