Von der Redaktion Wärmepumpen Vergleichsportal · Stand: 30. September 2026, 17:00 Uhr
Für dieselbe Wärmepumpe kannst du nicht beides nutzen – den KfW-Zuschuss oder den Steuerbonus nach § 35c EStG. In den meisten Fällen ist der Zuschuss deutlich höher und kommt schneller. Der Steuerbonus lohnt sich nur in Ausnahmefällen, etwa bei sehr hohen Gesamtkosten ohne Einkommens- und Klimabonus. Hier rechnen wir beide Wege gegeneinander.
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ToggleDie kurze Antwort
- Meist besser: der KfW-Zuschuss (Programm 458). Er beträgt bei einem typischen Haus zwischen 46 und 80 Prozent der förderfähigen Kosten, der Steuerbonus nur 20 Prozent.
- Steuerbonus (§ 35c EStG): 20 Prozent der Kosten, verteilt auf drei Jahre, höchstens 40.000 Euro Ermäßigung je Gebäude. Er wirkt nur, soweit du Einkommensteuer zahlst.
- Handwerkerbonus (§ 35a EStG): Schließt sich bei geförderten Maßnahmen aus. Er ist für die Wärmepumpe selbst in der Regel keine Alternative.
- Wichtig: Wer den Zuschuss will, muss den Antrag vor dem Liefer- oder Leistungsvertrag stellen.
So funktioniert der Steuerbonus nach § 35c EStG
Nach dem Gesetz vermindert sich deine Einkommensteuer im Jahr der Fertigstellung und im Folgejahr um je 7 Prozent der Aufwendungen (höchstens 14.000 Euro), im dritten Jahr um 6 Prozent (höchstens 12.000 Euro). Insgesamt sind das 20 Prozent, maximal 40.000 Euro je Gebäude. Die Voraussetzungen:
- Das Gebäude ist bei Beginn der Maßnahme älter als 10 Jahre – für Neubauten gilt der Steuerbonus nicht.
- Du nutzt es ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken.
- Ein Fachunternehmen führt die Arbeiten aus und stellt dir eine Bescheinigung nach amtlichem Muster aus.
- Die Rechnung ist auf Deutsch ausgestellt und per Banküberweisung bezahlt.
- Die Kosten wurden nicht zugleich als Betriebsausgaben, Werbungskosten oder Sonderausgaben angesetzt und du nutzt nicht gleichzeitig andere Förderungen nach § 35a.
Nach Angaben des Bundesverbands Wärmepumpe lässt sich die steuerliche Förderung für dieselbe Maßnahme nicht mit dem Zuschuss der KfW kombinieren. Du musst dich also entscheiden.
Der Vergleich in Zahlen
Beispiel: Die Wärmepumpe kostet inklusive Einbau 30.000 Euro, davon sind 28.000 Euro förderfähig (Annahme für ein typisches Einfamilienhaus). Der KfW-Zuschuss besteht seit 21. Juli 2026 aus 30 Prozent Grundförderung, dem Einkommensbonus (10 bis 40 Prozent je nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen) und dem Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozent bei Erfüllung der Voraussetzungen, insgesamt bis zu 80 Prozent.
Grafik 1 · Entlastung bei 30.000 € Anlagenkosten: Steuerbonus gegen KfW-Zuschuss
Modellrechnung inklusive Klimageschwindigkeitsbonus (16 %). Ohne ihn liegt der Zuschuss je Stufe um 4.480 € niedriger. Der Steuerbonus wirkt außerdem nur bis zur Höhe deiner festgesetzten Einkommensteuer.
Das Ergebnis ist eindeutig: Selbst der schwächste Zuschuss-Fall (46 Prozent) bringt mehr als das Doppelte des Steuerbonus. Dazu kommt der Zeitvorteil, denn der Zuschuss wird in der Regel nach Abschluss der Maßnahme ausgezahlt, der Steuerbonus verteilt sich auf drei Jahre.
Wann der Steuerbonus trotzdem interessant sein kann
Der KfW-Zuschuss bezieht sich auf höchstens 28.000 Euro förderfähige Kosten im Einfamilienhaus. Bekommst du nur die 30 Prozent Grundförderung (also weder Einkommens- noch Klimageschwindigkeitsbonus), sind das höchstens 8.400 Euro. Der Steuerbonus erreicht denselben Betrag bei Gesamtkosten von 42.000 Euro (20 Prozent von 42.000). Darüber liegt er vorn – das kann etwa bei aufwendigen Erdwärme-Anlagen der Fall sein.
Voraussetzung: Du zahlst genug Einkommensteuer. Die Ermäßigung mindert nur die festgesetzte Steuer, sie führt nicht zu einer Auszahlung darüber hinaus. Bei einem Rentnerhaushalt mit niedrigem zu versteuernden Einkommen verfällt der Steuerbonus deshalb oft teilweise. Mehr dazu in unserem Beitrag Lohnt sich die Wärmepumpe für Rentner noch?.
Und der Handwerkerbonus?
Nach § 35a Abs. 3 EStG kannst du 20 Prozent der Handwerkerleistungen absetzen, höchstens 1.200 Euro pro Jahr. Ausgeschlossen ist der Bonus aber für Maßnahmen, die mit steuerfreien Zuschüssen oder zinsverbilligten Darlehen öffentlich gefördert werden, und er schließt sich mit § 35c aus. Für die Wärmepumpe selbst bleibt er also meist außen vor. Für getrennte Arbeiten, etwa Malerarbeiten nach dem Umbau, kann er gelten – wie du das sauber abgrenzt, klärst du am besten mit einem Steuerberater.
Entscheidungshilfe
| Deine Situation | Empfehlung |
|---|---|
| Selbstnutzer, Bestandsgebäude, normale Kosten (bis ca. 35.000 €) | KfW-Zuschuss. Antrag vor Arbeitsbeginn stellen, Vertrag nur mit Bedingung zur Förderzusage. |
| Niedriges Einkommen (bis 40.000 €) | Zuschuss, der Einkommensbonus macht ihn besonders stark. |
| Hohe Gesamtkosten über 42.000 € und nur 30 % Grundförderung | Steuerbonus prüfen, mit Steuerberater gegenrechnen. |
| Zuschussantrag verpasst oder Vertrag schon unterschrieben | Steuerbonus ist eine mögliche Auffanglösung. Vorher klären, ob ein Antrag noch geht. |
| Vermieter oder Neubau | Andere steuerliche Regeln (z. B. Werbungskosten, Abschreibung). Steuerberater fragen. |
Fazit: Erst den Zuschuss prüfen, dann rechnen
Für die meisten Hausbesitzer ist der KfW-Zuschuss die deutlich bessere Wahl: höher, früher und unabhängig von deiner Steuerlast. Der Steuerbonus ist ein Sonderfall für sehr teure Anlagen ohne Boni oder wenn der Zuschuss nicht mehr möglich ist. Die Details zum Antrag und zu den Boni findest du in unserem Förder-Beitrag. Und weil der Eigenanteil je nach Angebot stark schwankt, lohnt sich ein Vergleich mehrerer Angebote mit eingerechneter Förderung.
Hinweis: Dies ist keine Steuerberatung. Prüfe deinen Einzelfall mit einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.
Quellen
- § 35c EStG – Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen
- § 35a EStG – Handwerkerleistungen
- Bundesverband Wärmepumpe – Steuerliche Förderung Ihrer Wärmepumpe
- KfW – Heizungsförderung für Privatpersonen (458)
Passend dazu: Wärmepumpen Angebote: Preise, Checkliste und kostenlos vergleichen
