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    Gasheizung behalten oder jetzt wechseln? Die Rechnung für 2026 bis 2040

    Techniker arbeitet an einer Gasheizung
    29Sep., 2026

    Von der Redaktion Wärmepumpen Vergleichsportal · Stand: 29. September 2026, 18:58 Uhr

    Das Wichtigste in Kürze

    Wer eine intakte, effiziente Gasheizung hat, kann sie weiterbetreiben – das erlaubt das neue Gebäudemodernisierungsgesetz ausdrücklich. Wer aber ohnehin bald tauschen muss, fährt mit der Wärmepumpe über die Laufzeit meist günstiger und trägt deutlich weniger Preisrisiko. Wie groß der Unterschied ist, hängt an drei Stellschrauben: CO₂-Preis, Netzentgelten und dem Gaspreis selbst. Wir rechnen es mit klaren Annahmen durch.


    Table of Contents

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    • Die kurze Antwort
    • Was sich 2026 rechtlich geändert hat
    • Ausgangslage 2026: Gas und Wärmepumpe liegen dicht beieinander
    • Kostentreiber 1: Der CO₂-Preis
    • Kostentreiber 2: Die Netzentgelte
    • Kostentreiber 3: Der Gaspreis selbst – und die Biotreppe
    • Die Rechnung 2026 bis 2040
    • Welche Entscheidung passt zu deiner Situation?
    • Auch die Wärmepumpe hat Risiken
    • Fazit: Nicht der Gaspreis von heute zählt, sondern der von 2035
    • Quellen

    Die kurze Antwort

    • Gasheizung älter als 20 Jahre oder defekt: Wechsel planen, bevor sie ausfällt. Ein Notfalltausch lässt dir keine Zeit für Vergleich und Förderung.
    • Gasheizung 10 bis 20 Jahre alt: Tausch in den nächsten Jahren vorbereiten (Wärmeplanung der Gemeinde prüfen, Angebote einholen).
    • Effiziente Brennwertheizung unter 10 Jahren: Behalten ist vertretbar. Das Kostenrisiko bleibt trotzdem bei dir – vor allem bei den Netzentgelten.
    • Neue Gasheizung einbauen: Nur mit Vorsicht. Für neu eingebaute Gasheizungen gilt ab 2029 die sogenannte Biotreppe (siehe unten).

    Was sich 2026 rechtlich geändert hat

    Der Bundestag hat am 10. Juli 2026 das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) beschlossen, das das bisherige Gebäudeenergiegesetz ablöst. Nach Angaben der Bundesregierung ist es seit dem 29. Juli 2026 in Kraft. Die wichtigsten Punkte für deine Entscheidung:

    • Die pauschale 65-Prozent-Regel entfällt. Weiterbetrieb und Neueinbau von Gasheizungen bleiben möglich.
    • Biotreppe für neu eingebaute Gas- und Ölheizungen: mindestens 10 % klimaneutrale Brennstoffe ab 2029, 15 % ab 2030, 30 % ab 2035 und 60 % ab 2040.
    • Grüngasquote: Gaslieferanten müssen ab 2028 zunächst geringe Anteile grüner Gase beimischen, Details folgen in einem eigenen Gesetz.
    • Keine Pflichtberatung mehr vor dem Einbau einer Gasheizung – die Verantwortung für die Kostenprüfung liegt bei dir.

    „Erlaubt“ heißt aber nicht „günstig“. Gerade weil dir das Gesetz die Wahl lässt, lohnt sich die Rechnung.


    Ausgangslage 2026: Gas und Wärmepumpe liegen dicht beieinander

    Laut BDEW kostet Gas 2026 im Durchschnitt 11,93 ct/kWh im Einfamilienhaus, Haushaltsstrom 37,0 ct/kWh. Weil eine Wärmepumpe aus einer kWh Strom mehrere kWh Wärme macht, liegen die Kosten pro Kilowattstunde Wärme heute näher zusammen, als viele denken:

    Grafik 1 · Kosten pro kWh Nutzwärme, Preisstand 2026

    Gasheizung (Wirkungsgrad 95 %) 12,6 ct Wärmepumpe, Jahresarbeitszahl 3,0 (Altbau) 12,3 ct Wärmepumpe, Jahresarbeitszahl 3,5 (saniert) 10,6 ct

    Rechnung: Gas 11,93 ct ÷ 0,95; Strom 37,0 ct ÷ Jahresarbeitszahl. Preise: BDEW-Durchschnitt 2026. Wärmepumpentarife liegen oft unter dem Haushaltsstrompreis, das ist hier nicht berücksichtigt.

    Ehrlich gesagt: Bei einem schlecht gedämmten Altbau (Jahresarbeitszahl 3,0) und normalem Haushaltsstrom sparst du heute fast nichts. In einem sanierten Haus sind es rund 16 Prozent. Der eigentliche Vorteil der Wärmepumpe liegt in der Zukunft: Ihr Preis hängt an Strom, der Preis der Gasheizung an drei Faktoren, die sich alle in eine Richtung bewegen.


    Kostentreiber 1: Der CO₂-Preis

    2026 und 2027 liegt der nationale CO₂-Preis im Korridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne. Laut Bundestag (Meldung vom 8. September 2026) soll das auch 2027 gelten, weil der europäische Emissionshandel für Gebäude (ETS 2) erst 2028 startet. Danach bildet sich der Preis am Markt.

    Die Faustformel: Bei Erdgas entspricht jeder Euro pro Tonne rund 0,024 ct/kWh inklusive Mehrwertsteuer. Bei 65 €/t sind das etwa 1,56 ct pro kWh. Steigt der Preis um 50 €/t, wird Gas um etwa 1,2 ct/kWh teurer – bei 20.000 kWh Jahresverbrauch sind das 240 Euro zusätzlich pro Jahr. Wie hoch der Preis nach 2028 liegt, weiß heute niemand. Genau das ist das Risiko.

    Kostentreiber 2: Die Netzentgelte

    Rund ein Fünftel des Gaspreises sind Netzentgelte, aktuell etwa 2,3 ct/kWh. Das Gasnetz kostet aber fast gleich viel, egal wie viele Haushalte noch anschließen. Wechseln immer mehr Nachbarn zur Wärmepumpe, teilen sich weniger Kunden dieselben Fixkosten.

    • Eine Studie von BET für Agora Energiewende (2023) rechnet bei unverändertem Rechtsrahmen mit einem 9- bis 16-fachen Anstieg der Netzentgelte bis 2044. Eine geordnete Stilllegung könnte die jährlichen Netzkosten halbieren.
    • Das Fraunhofer IFAM kommt in einer Studie für das Umweltinstitut München (Dezember 2025) im ungünstigen Modellfall auf rund 22 ct/kWh bis 2045 – etwa das Zehnfache von heute.

    Das sind Modellrechnungen mit Extremannahmen, keine Vorhersage. Wie stark es dich trifft, hängt von deinem Netzbetreiber und der kommunalen Wärmeplanung ab. Aber die Richtung ist klar: Die Kosten pro verbleibendem Gaskunden steigen.

    Kostentreiber 3: Der Gaspreis selbst – und die Biotreppe

    Beschaffung und Vertrieb machen knapp die Hälfte des Preises aus und schwanken mit dem Weltmarkt. Laut BDEW sind sie seit Januar 2026 wieder gestiegen, unter anderem wegen des Iran-Konflikts. Das zeigt, wie schnell sich die Lage ändern kann.

    Dazu kommt die Biotreppe, aber nur für neu eingebaute Gas- und Ölheizungen: Bio- oder Grüngas ist teurer als Erdgas. Wer heute eine neue Gasheizung einbaut, muss ab 2040 mindestens 60 Prozent klimaneutralen Brennstoff nutzen und trägt die Mehrkosten. Mieter zahlen nach den bisherigen Regeln ab einem Bioanteil von 30 Prozent alles allein.


    Die Rechnung 2026 bis 2040

    Wir rechnen ein typisches Einfamilienhaus mit 20.000 kWh Gasverbrauch pro Jahr (rund 19.000 kWh Nutzwärme). Für die bestehende Gasheizung nehmen wir zwei Szenarien, in Preisen von 2026:

    • Ruhiges Szenario: CO₂-Preis steigt bis 2040 auf 100 €/t, die Netzentgelte steigen um 50 % (auf ca. 3,5 ct). Der Gaspreis liegt 2040 bei etwa 13,9 ct/kWh.
    • Teures Szenario: CO₂-Preis 200 €/t, die Netzentgelte vervierfachen sich (auf ca. 9,3 ct). Der Gaspreis liegt 2040 bei etwa 22,2 ct/kWh.

    Die Wärmepumpe rechnen wir mit konstantem Strompreis von 37 ct/kWh (BDEW-Durchschnitt 2026) und Jahresarbeitszahlen von 3,0 und 3,5. Zwischen 2026 und 2040 steigen die Gaspreise in beiden Szenarien gleichmäßig an.

    Grafik 2 · Jährliche Heizkosten 2026 bis 2040 (Einfamilienhaus, Modellrechnung)

    0 € 2.250 € 4.500 € 2026 2033 2040 Gas, teures Szenario: 4.430 € Gas, ruhiges Szenario: 2.790 € Wärmepumpe JAZ 3,0: 2.340 € Wärmepumpe JAZ 3,5: 2.010 € Modellrechnung ohne Wartung, Investition und Förderung. Strompreis konstant bei 37 ct/kWh (Preise 2026). Gasheizung: bestehende Anlage ohne Biotreppe.

    Über 15 Jahre summiert sich das so auf:

    Variante Energiekosten 2026–2040 Unterschied zur Wärmepumpe (JAZ 3,0)
    Gas, teures Szenarioca. 51.100 €+ ca. 16.000 €
    Gas, ruhiges Szenarioca. 38.800 €+ ca. 3.600 €
    Wärmepumpe, JAZ 3,0ca. 35.200 €–
    Wärmepumpe, JAZ 3,5ca. 30.100 €– ca. 5.000 €

    Was das bedeutet: Im ruhigen Szenario ist der Unterschied bei den reinen Energiekosten klein. Im teuren Szenario sind es rund 16.000 Euro Unterschied über 15 Jahre, und die Differenz wächst jedes Jahr weiter. Dagegen musst du die Mehrkosten der Wärmepumpe bei der Anschaffung rechnen – abzüglich der Förderung, die auch nach der Reform fortgeführt wird. Aktuelle Details liefert unser Beitrag zur Förderung.

    Bei einer neuen Gasheizung kommen die Mehrkosten der Biotreppe noch obendrauf. Fraunhofer ISE beziffert die Mehrkosten gegenüber der Wärmepumpe über 20 Jahre auf rund 49.000 Euro, laut Berichten des Portals energie-experten.org.


    Welche Entscheidung passt zu deiner Situation?

    Deine Situation Empfehlung
    Gasheizung über 20 Jahre oder störanfälligJetzt wechseln – planbar statt im Notfall.
    10 bis 20 Jahre alt, läuft nochTausch vorbereiten: Angebote einholen, Förderung prüfen.
    Neue Brennwertheizung unter 10 JahrenBehalten, aber Wärmeplanung und Netzbetreiber im Blick behalten.
    Sehr schlecht gedämmter AltbauErst Dämmung/Heizkörper prüfen, dann Hybrid oder Wärmepumpe.
    Neue Gasheizung geplantNur mit Kostenrechnung inkl. Biotreppe, sonst Wärmepumpe oder Hybrid vorziehen.

    Zwei Dinge solltest du unabhängig davon prüfen: Erstens die kommunale Wärmeplanung – sie zeigt, ob dein Gebiet perspektivisch ans Gasnetz angeschlossen bleibt. Sie ist nach dem Wärmeplanungsgesetz für Großstädte bis 30. Juni 2026 und für kleinere Kommunen bis 30. Juni 2028 fällig. Zweitens die Installation: Was für den Einbau nötig ist, erklärt unser Beitrag zur Genehmigung und Installation.

    Auch die Wärmepumpe hat Risiken

    • Strompreis: Er ist nicht garantiert konstant. Jeder Cent mehr kostet bei rund 6.000 kWh Strombedarf etwa 60 Euro pro Jahr.
    • Effizienz: Eine schlecht geplante Anlage im Altbau erreicht die Jahresarbeitszahl nicht. Der hydraulische Abgleich und die richtige Vorlauftemperatur entscheiden.
    • Investition: Die Anschaffung ist teurer als bei Gas. Die Förderung gleicht das teilweise aus.

    Fazit: Nicht der Gaspreis von heute zählt, sondern der von 2035

    Heute ist Gas nicht dramatisch teurer als eine Wärmepumpe – deshalb wirkt Abwarten bequem. Das Risiko liegt aber einseitig beim Gas: CO₂-Preis, Netzentgelte und Bioanteile können sich nur in eine Richtung entwickeln. Wer ohnehin tauschen muss, sollte die Wärmepumpe ernsthaft rechnen. Wer eine junge Anlage hat, kann in Ruhe abwarten, sollte aber jährlich prüfen, ob sich der Wechsel rechnet. Am schnellsten siehst du das im direkten Angebotsvergleich für dein Haus.

    Quellen

    • Bundesregierung – Neues Gebäudemodernisierungsgesetz
    • Deutscher Bundestag – Beschluss der Heizungsgesetz-Novelle (10. Juli 2026)
    • Deutscher Bundestag (hib) – BEHG-Änderung: CO₂-Preis 2027 im Korridor 55 bis 65 Euro
    • BDEW – Gaspreisanalyse 2026
    • BDEW / elektrowirtschaft.de – Strompreisanalyse Herbst 2026
    • Agora Energiewende – Gasverteilnetze: Eine geordnete Stilllegung schützt Gaskund:innen und Netzbetreiber
    • Umweltinstitut München – Fraunhofer-IFAM-Studie zu Gasnetzentgelten
    • energie-experten.org – Biotreppe: Stufen, Pflichten und Kosten
    • Wärmeplanungsgesetz, § 4 – Fristen zur kommunalen Wärmeplanung

    Passend dazu: Wärmepumpen Angebote: Preise, Checkliste und kostenlos vergleichen

    Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Energieberatung im Einzelfall. Förderbedingungen, Preise und gesetzliche Vorgaben können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben der zuständigen Stellen. Für den konkreten Einzelfall bieten sich eine Energieberatung, eine Steuerberatung oder die zuständige Förderstelle an.

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